Deutsches Ausschreibungsblatt
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Deutschen Ausschreibungsblatt GmbH

Stand: November 2006

§ 1 Allgemeines, Regelungsgegenstand     § 8 Urheberrechte
§ 2 Zustandekommen des Vertrages§ 9 Leistungsverzögerung und Rückvergütung
§ 3 Vertragsdauer§ 10 Gewährleistung
§ 4 Preise/Zahlungsbedingungen § 11 Haftung
§ 5 Zahlungsverzug § 12 Zugriffsschutz für Online-Dienste
§ 6 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden§ 13 Geheimhaltung und Datenschutz
§ 7 Nutzungsrecht/Verwendungsbindung§ 14 Sonstige Bestimmungen


§ 1 Allgemeines, Regelungsgegenstand

 
 1. Die Deutsche Ausschreibungsblatt GmbH (nachfolgend Ausschreibungsblatt) gibt das Deutsche Ausschreibungsblatt heraus und stellt Datenbanken bereit sowie damit verbundene Dienstleistungen (Online-Dienste). Zu den Online-Diensten gehört insbesondere die Bereitstellung von Datenbanken, aus denen der Nutzer online über EDV-Geräte abrufbare Informationen über Ausschreibungen abrufen kann, und eines E-Mail/Fax-Dienstes, der Ausschreibungen anhand von Kundenprofilen per E-Mail/Fax versendet, sowie die Versendung von Vergabeunterlagen.
 
 2. Folgende AGB sind Bestandteil aller Verträge des Bestellers/Nutzers mit dem Ausschreibungsblatt. Das Ausschreibungsblatt erbringt seine Leistungen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen.
 
 3. Die jeweiligen Leistungen werden in eigenständigen, auf der Grundlage dieser AGB zu schließenden Verträgen festgelegt.
 
 4.

Bei Abonnementverträgen über die Online-Dienste sind der Zugriff und die umfangreichen Recherche-Möglichkeiten in den Online-Datenbanken sowie der Kundenbereich für den E-Mail/Fax-Dienst zur Verwaltung der Kundenprofile in Leistungsbeschreibungen erläutert. Die Leistungsbeschreibung (Nutzerbroschüre) wird der ersten Rechnung beigefügt.

 
 5. Das Ausschreibungsblatt ist bestrebt, die vertragsgegenständlichen Datenbanken regelmäßig zu aktualisieren. Die in den jeweiligen Verträgen zwischen dem Ausschreibungsblatt und dem Nutzer festgelegten Leistungen beziehen sich immer nur auf die bereits in den Datenbanken vorhandenen Daten, nicht auf eine Verpflichtung des Ausschreibungsblattes, Daten erst zu beschaffen bzw. zu aktualisieren. Eine Verpflichtung zur Aktualisierung von Daten bedarf besonderer vertraglicher Vereinbarung.
 
 6. Das Ausschreibungsblatt ist berechtigt, das Leistungsangebot der Online-Dienste (insbesondere also Inhalt und Struktur der Datenbanken und zugehöriger Benutzeroberflächen) zu ändern, zu modifizieren, zu ergänzen, zu verbessern oder auch zu löschen; wenn und soweit hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Nutzer geschlossenen Vertrages nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird. Informationen bzgl. dieser Modifikationen werden online vermittelt oder nach freier Entscheidung durch das Ausschreibungsblatt auch schriftlich mitgeteilt.
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§ 2 Zustandekommen des Vertrages
   
 1.Der Vertrag über die Nutzung von Online-Diensten des Ausschreibungsblattes kommt mit der erstmaligen Verwendung des Passwortes zustande.
   
 2.Bei Abonnementverträgen über die Online-Dienste ist die Nutzung der angebotenen Leistung im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten und nach Maßgabe des vom Nutzer gewählten Tarifs in der Regel rund um die Uhr möglich. Das Ausschreibungsblatt behält sich allerdings vor, die Zugangshardware für Wartungsarbeiten vorübergehend abzuschalten, soweit der ordnungsgemäße Betrieb des Systems dies erfordert. Eine Gewährleistung für die Qualität der Verbindungen zu anderen Internetrechnern oder für ein bestimmtes Nachrichtenaufkommen im Internet oder eine Bandbreitengarantie übernimmt der Betreiber nicht.
   
 3.Fehler in EDV-Programmen lassen sich nach dem Stand der Technik niemals völlig ausschließen. Der Nutzer nimmt von diesem Umstand hiermit Kenntnis.
   
  4.

Soweit das Ausschreibungsblatt sich zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden.

 
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§ 3 Vertragsdauer
   
 1.Soweit ein Abonnement Gegenstand des Vertrages ist, wird der Vertrag über die vereinbarte Bezugszeit geschlossen. Wird die Vereinbarung nicht gem. § 3 Abs. 2 gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch.
   
 2.Abonnementverträge sind mit einer Frist von sechs Wochen zum Ablauf der bezahlten Bezugszeit (siehe Abo-Laufzeit) beidseitig schriftlich kündbar.
 
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§ 4 Preise/Zahlungsbedingungen

   
 1.Preise für das Abonnement der gedruckten Ausgabe oder der Online-Dienste sind gemäß vorliegender Rechnung und den jeweils geltenden Preislisten des Ausschreibungsblattes im Voraus fällig. Die ausgewiesenen Beträge / Preise verstehen sich zzgl. der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Mehrwertsteuer. Soweit laufende Leistungen geschuldet sind, ist der im Zeitpunkt der Fälligkeit der jeweiligen Forderung geltende Mehrwertsteuersatz entscheidend. Alle Zahlungen sind bei Fälligkeit ohne Abzug zu leisten.
Nach Zahlungseingang erfolgt bei den Online-Diensten die Paßwortfreigabe und damit Teilnahmeberechtigung für die in der Rechnung ausgewiesene Abo-Bezugszeit. Der Nutzer wird rechtzeitig auf den bevorstehenden Ablauf der Bezugszeit hingewiesen und erhält eine Rechnung für den folgenden Bezugszeitraum.
   
 2.Behauptet der Nutzer der Online-Dienste, dass ihm berechnete Gebühren nicht von ihm oder Dritten verursacht worden sind, für die er einzustehen hat, so hat er dies nachzuweisen.
   
  3.

Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Ausschreibungsblattes ist nur mit solchen Gegenforderungen zulässig, die rechtskräftig festgestellt oder nicht bestritten sind. Einem Besteller / Nutzer, der Kaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zurückbehaltungsrechte nicht zu. Die Rechte nach § 320 BGB bleiben jedoch erhalten, solange und soweit der Betreiber während seines Verzugs innerhalb einer angemessenen Nachfrist die Leistung nicht erbringt.

 
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§ 5 Zahlungsverzug

   
 1.Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Vertragserfüllung durch das Ausschreibungsblatt.
 
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§ 6 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
   
 1.Soweit ein Abonnement über Online-Dienste Gegenstand des Vertrages ist, hat der Nutzer das Recht, in den unter § 1 genannten Datenbanken während der Zeiten unter § 2 im Rahmen der ihm eingeräumten Nutzungsrechte zu recherchieren und den Profilbereich des E-Mail/Fax-Dienstes zu nutzen, soweit die Datenbanken für den öffentlichen Zugriff als zugänglich gekennzeichnet sind.
   
  2.

Der Nutzer ist verpflichtet, die Zugriffsmöglichkeiten auf die Dienste des Ausschreibungsblattes nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen.

   
 3.Eine direkte, mittelbare, vollständige oder partielle Nutzung der Dienste des Ausschreibungsblattes durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung gestattet.
   
  4.

Der Nutzer ist für die Anschaffung und Einrichtung der technischen Voraussetzungen, für die Zugriffs- und Übertragungsmöglichkeiten selbst verantwortlich. Die Einrichtung des Online-Anschlusses und die technische Ausstattung des Nutzers sind gemäß den Vorgaben und Verfahrensbeschreibungen in der Nutzerbroschüre des Ausschreibungsblattes vorzunehmen.

   
 5.Die durch die Einrichtungen oder Änderungen des Anschlusses anfallenden Kosten trägt der Nutzer, ebenso alle Kosten aus der Nutzung des öffentlichen Kommunikationsnetzes und der Anschaffung und Instandhaltung oder Instandsetzung erforderlicher eigener Kommunikationsgeräte des Nutzers.
 
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§ 7 Nutzungsrechte/Verwendungsbindung
   
 1.Der Besteller / Nutzer darf die Druckwerke, Daten und Unterlagen nur bestimmungsgemäß im Rahmen der Bestellung verwenden. Er darf sie nur zum eigenen, nicht gewerblichen Gebrauch mit oder auf dem im Vertrag ausgewiesenen Medium abrufen, speichern und nutzen. Jedes anderweitige Vervielfältigen, Umgestalten, Nachahmen, Kürzen, Entstellen, öffentliche Vorführen, Verbreiten, Senden, Downloaden, Veräußern oder sonstiges Verwerten von nicht unwesentlichen Teilen der gedruckten Ausgaben, der Datenbank (Datenbankinhalt und Datenbanksoftware) oder von Unterlagen, an denen Rechte des Betreibers oder Dritter bestehen, ist untersagt. Urheberrechtshinweise und Markenbezeichnungen dürfen weder verändert noch beseitigt werden. Das Vorgenannte gilt, sofern nicht einzelvertraglich etwas anderes vereinbart wird.
   
  2.

Informationsvermittlung ist nur nach gesonderter Vereinbarung gestattet.

   
 3.Die teilweise oder vollständige Erstellung von Datenbanken seitens des Bestellers/
Nutzers unter Verwendung von Druckwerken und Daten des Ausschreibungsblattes ist nicht gestattet.
 
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§ 8 Urheberrechte

   
 1.Alle Urheber- und sonstigen Schutzrechte an den Schriftwerken, den Datenbanken und sonstigen geschützten Werken (der Datenbanksoftware oder an Datenbankinhalten) bleiben vorbehalten, soweit nicht dem Besteller/Nutzer einzelvertraglich einfache Nutzungsrechte eingeräumt werden. Gleiches gilt sinngemäß für bestehende Schutzrechte Dritter an Datenbankinhalten oder sonstigen Werken.
   
 2.Die Geltung möglicher weitergehender gesetzlicher Nutzungsbefugnisse zwischen Betreiber und Nutzer wird ausgeschlossen.
 
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§ 9 Leistungsverzögerung und Rückvergütung
   
 1.Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer Umstände, die von dem Ausschreibungsblatt nicht zu vertreten sind, berechtigen dazu, die Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich angemessener Anlaufzeit, hinauszuschieben.
   
 2.Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs des Ausschreibungsblattes liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im Übrigen werden Entgeltanteile wegen Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn das Ausschreibungsblatt oder einer seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler vorsätzlich verschuldet oder grob fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als 24 Stunden erstreckt.
 
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§ 10 Gewährleistung
   
 1.Das Ausschreibungsblatt übernimmt keine Gewähr bezüglich des Bestands, der Vollständigkeit, der Richtigkeit des Inhalts und der Aktualität der Informationen, Dienste und Unterlagen und der Freiheit von Rechten Dritter. Technische Ungenauigkeiten und Schreibfehler, die den Gebrauch nicht wesentlich beeinträchtigen, begründen ebenfalls keinen Gewährleistungsanspruch. Des Weiteren wird keine Gewähr dafür übernommen, dass die Informationen und Unterlagen für bestimmte Zwecke des Nutzers geeignet sind.
   
 2.Das Ausschreibungsblatt behält sich das Recht vor, fehlerhafte Informationen, die ihm zur Kenntnis gelangt sind, zu berichtigen. Die Nachbesserung erfolgt in der nächsten Druckausgabe, online oder für den E-Mail/Fax-Dienst per E-Mail/Fax.
   
 3.Von jeder Gewährleistung ausgenommen sind Bestand, Eignung und Fehlerfreiheit der vom Nutzer verwendeten öffentlichen Übertragungsleitungen und der eigenen Datenkommunikationsgeräte des Nutzers.
   
 4.Für technisch bedingte Störungen, die nicht im Verantwortungsbereich des Ausschreibungsblattes ihre Ursache haben, sowie für Schäden aus höherer Gewalt haftet das Ausschreibungsblatt nicht.
 
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§ 11 Haftung

   
 1.Das Ausschreibungsblatt haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für leichte Fahrlässigkeit aber nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Der Höhe nach sind Ersatzansprüche auf den Umfang vorhersehbarer Schäden begrenzt.
   
  2.

Die Haftung erstreckt sich nicht auf diejenigen Schäden, die der Nutzer durch Verlust oder Missbrauch seines Passwortes/UserID erleidet, ebenso nicht auf von Dritten stammende Daten.

 
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§ 12 Zugriffsschutz für Online-Dienste
   
  1.

Das Ausschreibungsblatt teilt dem Nutzer ein individualisiertes, nur vom Nutzer zu verwendendes Passwort zu. Die Mehrfachnutzung des Passwortes mit nur einer Nutzerkennung ist untersagt. Der Nutzer ist verpflichtet, dieses Passwort geheim zu halten und dem Betreiber den Schaden zu ersetzen, der aus der unbefugten Verwendung des Passwortes zu Lasten des Ausschreibungsblattes entsteht. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.

   
 2.Der Nutzer ist berechtigt, das Passwort aus wichtigem Grund nach Rücksprache mit dem Ausschreibungsblatt zu ändern.
   
 3.Das Ausschreibungsblatt ist berechtigt, das Passwort aus wichtigem Grund zu ändern. Außerdem hat das Ausschreibungsblatt das Recht, den Nutzer von der Nutzung der Dienste auszuschließen, vor allem bei Verdacht des Missbrauchs. Etwaige Schadensersatzansprüche bleiben davon unberührt.
 
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§ 13 Geheimhaltung und Datenschutz
   
 1.Der Besteller / Nutzer erklärt sein Einverständnis damit, dass personenbezogene Daten vom Ausschreibungsblatt während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies zur Vertragszweckerfüllung, insbesondere für den Zugriff durch den Nutzer auf den Datenbanken und für Abrechnungszwecke notwendig und geboten ist. Der Besteller / Nutzer hat diesbezüglich ein Widerspruchsrecht (s. § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz, § 4 Teledienst-Datenschutzverordnung).
   
 2.Das Ausschreibungsblatt trifft, auf Verlangen des Nutzers, bzgl. seiner personenbezogenen gespeicherten Daten eine unentgeltliche Auskunftspflicht. Das Ausschreibungsblatt wird diese Daten des Nutzers nicht ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt ausnahmsweise nicht, wenn das Ausschreibungsblatt Dritten gegenüber, insbesondere gegenüber staatlichen Stellen, verpflichtet ist, diese Daten zu offenbaren und der Nutzer nicht widerspricht.
   
 3.Soweit sich das Ausschreibungsblatt Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, dürfen die Teilnehmerdaten an diese weitergegeben werden, soweit es im Rahmen dieses Vertrages notwendig ist.
   
  4.

Das Ausschreibungsblatt steht dafür ein, dass alle Personen, die von ihm betraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften kennen und beachten. Sie sind vom Ausschreibungsblatt über datenschutzrechtliche Bestimmungen gem. § 5 Bundesdatenschutzgesetz belehrt worden.

 
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§ 14 Sonstige Bestimmungen

   
 1.Auf den Vertrag des Ausschreibungsblattes mit dem Besteller / Nutzer findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Mit der Bestellung erkennt der Besteller / Nutzer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
   
 2.Erfüllungsort ist Düsseldorf. Als Gerichtsstand wird Düsseldorf vereinbart, sofern die Vertragsparteien Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögens sind.
   
 3.Änderungen oder Ergänzungen der auf den AGB beruhenden Verträgen und der AGB selbst gelten nur dann, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Das gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
   
 4.Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen bzw. der auf ihnen gründenden weiteren Bedingungen und Vereinbarungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich in ihnen eine Lücke herausstellen, so soll die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden und anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene, zulässige Regelung treten, die die Vertragsschließenden gewollt haben oder nach Sinn und Zweck der Bedingungen gewollt haben würden.
 
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