| Nachschreiben Wenn nach bereits
erfolgter Veröffentlichung von Anzeigen und Vergabeunterlagen festgestellt wird,
daß die Vergabeunterlagen fehlerhaft sind (unvollständig, falsche Dateien etc.),
haben Sie mittels des Nachschreibens die Möglichkeit, entsprechende Korrekturen
vorzunehmen. Beim Nachschreiben können neue Dokumente hinterlegt werden, in
denen Sie auf die Korrekturen hinweisen bzw. fehlende Dateien ergänzen. Bereits
eingestellte Dateien können jedoch nicht geändert oder gelöscht werden. Das Nachschreiben
wird durch den Verlag überarbeitet und dann für die Veröffentlichung freigegeben.
Sind nach Fertigstellung und Freigabe eines Nachschreibens weitere Korrekturen
notwendig, kann ein weiteres Nachschreiben (z. B. 2. Nachschreiben) erstellt werden.
Alle Bewerber, die die Vergabeunterlagen bereits downgeloadet hatten, werden per
E-Mail auf die Nachschreiben hingewiesen und zur Vervollständigung ihrer Vergabeunterlagen
aufgefordert. |