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Ausschluss eines Bieters

Bieter müssen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn zwingende Ausschlussgründe vorliegen, § 123 GWB. Bieter können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn fakultative Ausschlussgründe vorliegen, § 124 GWB, § 16 Abs. 1 Nr. 2 VOB/A, § 6 Abs. 5 VOL/A.

Zwingende Ausschlussgründe in diesem Sinne sind z.B. die Verurteilung wegen bestimmter Straftaten. Fakultative Ausschlussgründe sind z.B. die Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens oder der Verstoß gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge.

Ergänzend regelt § 31 UVgO die Auswahl geeigneter Unternehmen sowie den Ausschluss von Bewerbern und Bietern.

Ausschreibungen und eVergabe
beim Deutschen Ausschreibungsblatt

Seit 1954 wird das Deutsche Ausschreibungsblatt von öffentlichen, gewerblichen und privaten Auftraggebern als Medium zur bundesweiten Bekanntmachung von Ausschreibungen genutzt. Ob Print oder Online - wir veröffentlichen aktuelle Aufträge für Bau-, Liefer- und Dienstleistungsausschreibungen.

Neben Bundes-, Landes-, Kreis- und Kommunalbehörden informieren Flughäfen, Krankenhäuser, Forschungseinrichtungen sowie weitere Institutionen im Deutschen Ausschreibungsblatt – vormals Bundesausschreibungsblatt – über ihre Ausschreibungen oder Verkaufs- und Verpachtungsangebote. Es werden nationale sowie europaweite Ausschreibungen bekannt gegeben.

Neben der zentralen Bekanntmachungsplattform stellt das Deutsche Ausschreibungsblatt auch die eVergabe bereit. Unter Angabe der Vergabenummer können Sie hier auch direkt Ihre Vergabeunterlagen herunterladen

Nehmen Sie Kontakt auf. Wir freuen uns auf Sie.
Hotline für Unternehmen

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