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Interessenbekundungsverfahren

Das Interessenbekundungsverfahren ist in § 7 Abs. 2 Satz 2 BHO definiert. Danach ist in geeigneten Fällen privaten Anbietern die Möglichkeit zu geben darzulegen, ob und inwieweit sie staatliche Aufgaben oder öffentlichen Zwecken dienende wirtschaftliche Tätigkeit nicht ebenso gut oder besser erbringen können (Interessenbekundungsverfahren).

Durch ein Interessenbekundungsverfahren erlangt die staatliche Stelle einen Marktüberblick und kann feststellen, ob es Interessenten für die Übernahme der Aufgabe gibt, welche Preisvorstellungen zu dieser Leistung existieren und welche Vorstellungen der Markt zur Art der Aufgabenerfüllung hat.

Ein Interessenbekundungsverfahren ist kein Vergabeverfahren und ersetzt dieses nicht. Es handelt sich um ein formloses Verfahren, das einem Vergabeverfahren vorausgehen kann. Nicht zu verwechseln ist das Interessenbekundungsverfahren mit der Interessenbekundung.

Ausschreibungen und eVergabe
beim Deutschen Ausschreibungsblatt

Seit 1954 wird das Deutsche Ausschreibungsblatt von öffentlichen, gewerblichen und privaten Auftraggebern als Medium zur bundesweiten Bekanntmachung von Ausschreibungen genutzt. Ob Print oder Online - wir veröffentlichen aktuelle Aufträge für Bau-, Liefer- und Dienstleistungsausschreibungen.

Neben Bundes-, Landes-, Kreis- und Kommunalbehörden informieren Flughäfen, Krankenhäuser, Forschungseinrichtungen sowie weitere Institutionen im Deutschen Ausschreibungsblatt – vormals Bundesausschreibungsblatt – über ihre Ausschreibungen oder Verkaufs- und Verpachtungsangebote. Es werden nationale sowie europaweite Ausschreibungen bekannt gegeben.

Neben der zentralen Bekanntmachungsplattform stellt das Deutsche Ausschreibungsblatt auch die eVergabe bereit. Unter Angabe der Vergabenummer können Sie hier auch direkt Ihre Vergabeunterlagen herunterladen

Nehmen Sie Kontakt auf. Wir freuen uns auf Sie.
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