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Markterkundung

Eine Markterkundung ist eine Maßnahme im Rahmen der Vorbereitung des Vergabeverfahrens.

Vor der Einleitung eines Vergabeverfahrens darf der öffentliche Auftraggeber Markterkundungen zur Vorbereitung der Auftragsvergabe und zur Unterrichtung der Unternehmen über seine Auftragsvergabepläne und –anforderungen durchführen (§ 28 Abs. 1 VgV). Eine Markterkundung ist ein wesentliches Instrument für öffentliche Auftraggeber, um eine entsprechend ausführliche Leistungsbeschreibung erstellen zu können. Hierbei werden Informationen zusammengetragen. Dies kann eine einfache Internetrecherche sein. Es werden aber auch Unternehmen direkt angesprochen, um Informationen einzuholen. Dabei sind immer mehrere Unternehmen anzusprechen, wobei die Grundsätze einer Vergabe zu beachten und einzuhalten sind. Da die Markterkundung der Vorbereitung eines Vergabeverfahrens dient, ist auch die Dokumentationspflicht zu beachten. Etwaige Korrespondenz sollte daher in die spätere Vergabeakte übernommen werden.

Eine unzulässige Markterkundung würde in der Durchführung eines Vergabeverfahrens liegen. Die Durchführung von Vergabeverfahren lediglich zur Markterkundung und zum Zwecke der Kosten- oder Preisermittlung ist gesetzlich untersagt (§ 28 Abs. 2 VgV).

Siehe auch Interessenbekundung

Ausschreibungen und eVergabe
beim Deutschen Ausschreibungsblatt

Seit 1954 wird das Deutsche Ausschreibungsblatt von öffentlichen, gewerblichen und privaten Auftraggebern als Medium zur bundesweiten Bekanntmachung von Ausschreibungen genutzt. Ob Print oder Online - wir veröffentlichen aktuelle Aufträge für Bau-, Liefer- und Dienstleistungsausschreibungen.

Neben Bundes-, Landes-, Kreis- und Kommunalbehörden informieren Flughäfen, Krankenhäuser, Forschungseinrichtungen sowie weitere Institutionen im Deutschen Ausschreibungsblatt – vormals Bundesausschreibungsblatt – über ihre Ausschreibungen oder Verkaufs- und Verpachtungsangebote. Es werden nationale sowie europaweite Ausschreibungen bekannt gegeben.

Neben der zentralen Bekanntmachungsplattform stellt das Deutsche Ausschreibungsblatt auch die eVergabe bereit. Unter Angabe der Vergabenummer können Sie hier auch direkt Ihre Vergabeunterlagen herunterladen

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