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Offenes Verfahren

Das offene Verfahren ist ein einstufiges Vergabeverfahren für Aufträge, deren Wert oberhalb der EU-Schwellenwerte liegt, § 15 VgV, § 3 EU VOB/A. Unterhalb der  EU-Schwellenwerte entspricht diesem Verfahren die öffentliche Ausschreibung.

Das offene Verfahren ist nach § 119 Abs. 3 GWB als ein Verfahren definiert, in dem der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich
zur Abgabe von Angeboten auffordert.

Damit kann jedes interessierte Unternehmen ein Angebot abgeben. Der Bieterkreis wird also nicht vorab eingeschränkt.

Beim offenen Verfahren ist der Wettbewerb völlig frei. Das offene Verfahren entspricht dem Grundsatz der Gleichbehandlung von Bewerbern. Das offene Verfahren
ist der Normalfall des Vergabeverfahrens.

Ausschreibungen und eVergabe
beim Deutschen Ausschreibungsblatt

Seit 1954 wird das Deutsche Ausschreibungsblatt von öffentlichen, gewerblichen und privaten Auftraggebern als Medium zur bundesweiten Bekanntmachung von Ausschreibungen genutzt. Ob Print oder Online - wir veröffentlichen aktuelle Aufträge für Bau-, Liefer- und Dienstleistungsausschreibungen.

Neben Bundes-, Landes-, Kreis- und Kommunalbehörden informieren Flughäfen, Krankenhäuser, Forschungseinrichtungen sowie weitere Institutionen im Deutschen Ausschreibungsblatt – vormals Bundesausschreibungsblatt – über ihre Ausschreibungen oder Verkaufs- und Verpachtungsangebote. Es werden nationale sowie europaweite Ausschreibungen bekannt gegeben.

Neben der zentralen Bekanntmachungsplattform stellt das Deutsche Ausschreibungsblatt auch die eVergabe bereit. Unter Angabe der Vergabenummer können Sie hier auch direkt Ihre Vergabeunterlagen herunterladen

Nehmen Sie Kontakt auf. Wir freuen uns auf Sie.
Hotline für Unternehmen

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Hotline für Ausschreibende

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Mo.+Di. bis 16:30 | Mi.+Do. bis 16:00 |Fr. bis 14:30 Uhr.