Entwicklungen im Vergaberecht

Zusammengstellt von Wolf-D. Glockner
Rechtsanwalt

Entwurf zur Neufassung des Tariftreue- und Vergabegetzes

Der Entwurf der NRW-Landesregierung zur Neufassung des Tariftreue- und Vergabegesetzes entlastet Vergabestellen und Unternehmen und soll Zahl der Bieter erhöhen

Bei einer Erhebung vier Jahre nach Inkrafttreten des TVgG-NRW hat sich u.a. herausgestellt, dass sowohl für die Vergabestellen, als auch für die Unternehmen Mehraufwände durch das TVgG begründet wurden und sich die Zahl der Teilnehmer am Wettbewerb teilweise verringert hat. Die Landesregierung hat auf die Erkenntnis aus dem Evaluierungsbericht und auf aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung und der Gesetzgebung reagiert und einen Entwurf für eine Änderung des TVgG vorgelegt.

Im nächsten Schritt sollen die Verbände angehört werden, bevor die Landesregierung den Gesetzentwurf dem Landtag für weitere Beratungen und zur Beschlussfassung zuleitet.

Stand: Mai 2016

Neufassung des Tariftreue- und Vergabegesetzes tritt am 01.04.2017 in Kraft