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GWB

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Das GWB enthält in seinem Teil 4 „Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen“ in den §§ 97 ff. grundlegende Vorschriften über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen und über das Nachprüfungsverfahren, also den Rechtsschutz.

Nach § 106 gilt der 4. Teil des GWB für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen sowie die Ausrichtung von Wettbewerben, deren geschätzter Auftrags- oder Vertragswert ohne Umsatzsteuer die jeweils festgelegten Schwellenwerte erreicht oder überschreitet.

Der vierte Teil des GWB enthält jedoch auch Grundsätze der Vergabe, die für alle Vergabeverfahren Anwendung finden, wie z.B. den Gleichbehandlungsgrundsatz, den Transparenzgrundsatz und den Wettbewerbsgrundsatz in § 97.

Zu beachten ist die Modernisierung des Vergaberechts:

Vergaberechtsreform und neue Vergabeverordnung
Vergabrechtsreform 2016

Ausschreibungen und eVergabe
beim Deutschen Ausschreibungsblatt

Seit 1954 wird das Deutsche Ausschreibungsblatt von öffentlichen, gewerblichen und privaten Auftraggebern als Medium zur bundesweiten Bekanntmachung von Ausschreibungen genutzt. Ob Print oder Online - wir veröffentlichen aktuelle Aufträge für Bau-, Liefer- und Dienstleistungsausschreibungen.

Neben Bundes-, Landes-, Kreis- und Kommunalbehörden informieren Flughäfen, Krankenhäuser, Forschungseinrichtungen sowie weitere Institutionen im Deutschen Ausschreibungsblatt – vormals Bundesausschreibungsblatt – über ihre Ausschreibungen oder Verkaufs- und Verpachtungsangebote. Es werden nationale sowie europaweite Ausschreibungen bekannt gegeben.

Neben der zentralen Bekanntmachungsplattform stellt das Deutsche Ausschreibungsblatt auch die eVergabe bereit. Unter Angabe der Vergabenummer können Sie hier auch direkt Ihre Vergabeunterlagen herunterladen

Nehmen Sie Kontakt auf. Wir freuen uns auf Sie.
Hotline für Unternehmen

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