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Kopplungsangebot

Kopplungsangebot ist ein Angebot, das nur unter der Bedingung gelten soll, dass der Bieter zugleich den Zuschlag für ein im Rahmen einer anderen Ausschreibung abgegebenes Angebot oder für ein anderes Los derselben Ausschreibung erhält.

Vergaberechtliche Kopplungsangebote sind grundsätzlich zulässig, müssen sich aber im Einzelfall am vergaberechtlichen Wettbewerbsgebot messen lassen. Insbesondere muss eine Manipulationsmöglichkeit des Bieters auf einen vorangegangenen Wettbewerb ausgeschlossen sein.

Das Kopplungsangebot darf sich somit nicht auf ein Einzellos beziehen, das bereits eröffnet ist und von dem bekannt ist, welchen Rang der Bieter einnimmt. In diesem Fall darf der Bieter seine Stellung in diesem vorangegangenen Wettbewerb nicht durch ein Kopplungsangebot verbessern können.

Ausschreibungen und eVergabe
beim Deutschen Ausschreibungsblatt

Seit 1954 wird das Deutsche Ausschreibungsblatt von öffentlichen, gewerblichen und privaten Auftraggebern als Medium zur bundesweiten Bekanntmachung von Ausschreibungen genutzt. Ob Print oder Online - wir veröffentlichen aktuelle Aufträge für Bau-, Liefer- und Dienstleistungsausschreibungen.

Neben Bundes-, Landes-, Kreis- und Kommunalbehörden informieren Flughäfen, Krankenhäuser, Forschungseinrichtungen sowie weitere Institutionen im Deutschen Ausschreibungsblatt – vormals Bundesausschreibungsblatt – über ihre Ausschreibungen oder Verkaufs- und Verpachtungsangebote. Es werden nationale sowie europaweite Ausschreibungen bekannt gegeben.

Neben der zentralen Bekanntmachungsplattform stellt das Deutsche Ausschreibungsblatt auch die eVergabe bereit. Unter Angabe der Vergabenummer können Sie hier auch direkt Ihre Vergabeunterlagen herunterladen

Nehmen Sie Kontakt auf. Wir freuen uns auf Sie.
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