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Signatur in Textform

Der Regelfall für die Kommunikation im Vergaberecht ist die Textform.

Eine Signatur im Sinne einer Unterschrift erfolgt bei der Textform nicht. Die Textform nach § 126b BGB erlaubt es dem Verwender- in Abgrenzung zur Schriftform nach § 126 BGB und der elektronischen Form nach § 126a BGB (qualifizierte elektronische Signatur) – mittels einer lesbaren unterschriftslosen Erklärung elektronisch zu kommunizieren.

Bei der Textform werden die Zuordnungs- und Abschlussfunktionen einer Unterschrift durch die Namensnennung des Erklärenden und die Kenntlichmachung des Erklärungsendes ersetzt.

Vergleiche auch: Textform

Ausschreibungen und eVergabe
beim Deutschen Ausschreibungsblatt

Seit 1954 wird das Deutsche Ausschreibungsblatt von öffentlichen, gewerblichen und privaten Auftraggebern als Medium zur bundesweiten Bekanntmachung von Ausschreibungen genutzt. Ob Print oder Online - wir veröffentlichen aktuelle Aufträge für Bau-, Liefer- und Dienstleistungsausschreibungen.

Neben Bundes-, Landes-, Kreis- und Kommunalbehörden informieren Flughäfen, Krankenhäuser, Forschungseinrichtungen sowie weitere Institutionen im Deutschen Ausschreibungsblatt – vormals Bundesausschreibungsblatt – über ihre Ausschreibungen oder Verkaufs- und Verpachtungsangebote. Es werden nationale sowie europaweite Ausschreibungen bekannt gegeben.

Neben der zentralen Bekanntmachungsplattform stellt das Deutsche Ausschreibungsblatt auch die eVergabe bereit. Unter Angabe der Vergabenummer können Sie hier auch direkt Ihre Vergabeunterlagen herunterladen

Nehmen Sie Kontakt auf. Wir freuen uns auf Sie.
Hotline für Unternehmen

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Hotline für Ausschreibende

0211 / 88 27 38 - 23

Sie erreichen uns ab 08:00 Uhr.
Mo.+Di. bis 16:30 | Mi.+Do. bis 16:00 |Fr. bis 14:30 Uhr.