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Vergebener Auftrag

Bei öffentlichen Aufträgen besteht eine Transparenz durch die Bekanntmachung der Ausschreibung oder des Teilnahmewettbewerbs (ex-ante Transparenz) und die Veröffentlichung vergebener Aufträge (ex-post Transparenz).

Im Unterschwellenbereich erfolgen zum Teil Vergaben ohne vorherige allgemeine Bekanntmachung, also ohne eine sog. ex-ante Transparenz, insbesondere bei Vergaben in Form beschränkter Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und in Form freihändiger Vergaben.

In diesen Fällen verlangt das Vergaberecht die Veröffentlichung der vergebenen Aufträge im Nachhinein (ex-post-Transparenz). Öffentliche Auftraggeber müssen gem. § 20 Abs. 3 VOB/A bzw. § 19 Abs. 2 VOL/A nach beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Netto-Auftragswert von € 25.000,00 und bei freihändigen Vergaben ab einem Netto-Auftragswert von € 15.000,00 (VOB/A), bzw. € 25.000,00 (VOL/A) nach Zuschlagserteilung über jeden vergebenen Auftrag auf geeignete Weise informieren.

Bei Auftragsvergaben über dem Schwellenbereich (EU) bedarf es immer zwingend eines Vergebenen Auftrages!

Die Informationen müssen Angaben zum Auftraggeber, zum Auftragsgegenstand, zum Vergabeverfahren, zur Art und Umfang der Leistung, bzw. zum Ort der Ausführung sowie den Namen des beauftragten Unternehmens enthalten. Die Informationen sind sechs Monate (VOB/A), bzw. drei Monate (VOL/A) vorzuhalten.

Ausschreibungen und eVergabe
beim Deutschen Ausschreibungsblatt

Seit 1954 wird das Deutsche Ausschreibungsblatt von öffentlichen, gewerblichen und privaten Auftraggebern als Medium zur bundesweiten Bekanntmachung von Ausschreibungen genutzt. Ob Print oder Online - wir veröffentlichen aktuelle Aufträge für Bau-, Liefer- und Dienstleistungsausschreibungen.

Neben Bundes-, Landes-, Kreis- und Kommunalbehörden informieren Flughäfen, Krankenhäuser, Forschungseinrichtungen sowie weitere Institutionen im Deutschen Ausschreibungsblatt – vormals Bundesausschreibungsblatt – über ihre Ausschreibungen oder Verkaufs- und Verpachtungsangebote. Es werden nationale sowie europaweite Ausschreibungen bekannt gegeben.

Neben der zentralen Bekanntmachungsplattform stellt das Deutsche Ausschreibungsblatt auch die eVergabe bereit. Unter Angabe der Vergabenummer können Sie hier auch direkt Ihre Vergabeunterlagen herunterladen

Nehmen Sie Kontakt auf. Wir freuen uns auf Sie.
Hotline für Unternehmen

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Hotline für Ausschreibende

0211 / 88 27 38 - 23

Sie erreichen uns ab 08:00 Uhr.
Mo.+Di. bis 16:30 | Mi.+Do. bis 16:00 |Fr. bis 14:30 Uhr.