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Vorlage an den Bundesgerichtshof

Will der Vergabesenat eines Oberlandesgerichts als tragende Begründung seiner Entscheidung einen Rechtssatz zugrunde legen, der mit einem die Entscheidung eines anderen Oberlandesgerichts oder des Bundesgerichtshofs tragenden Rechtssatz nicht übereinstimmt, ist eine Vorlage des Verfahrens an den Bundesgerichtshof erforderlich.

Die Vorlage an den Bundesgerichtshof ist also nicht in jedem Fall erforderlich, wenn ein Oberlandesgericht im Vergleich zur Rechtsprechung eines anderen Oberlandesgerichts oder des Bundesgerichtshofs eine andere Auffassung vertritt. Eine Vorlage erfolgt nur dann, wenn die Abweichung von der Rechtsprechung eines anderen Oberlandesgerichts oder des Bundesgerichtshofs ergebnisrelevant ist. Kann dagegen die Rechtsfrage, zu der das Oberlandesgericht eine abweichende Auffassung vertritt, offen bleiben, erfolgt keine Vorlage zum Bundesgerichtshof.

Ausschreibungen und eVergabe
beim Deutschen Ausschreibungsblatt

Seit 1954 wird das Deutsche Ausschreibungsblatt von öffentlichen, gewerblichen und privaten Auftraggebern als Medium zur bundesweiten Bekanntmachung von Ausschreibungen genutzt. Ob Print oder Online - wir veröffentlichen aktuelle Aufträge für Bau-, Liefer- und Dienstleistungsausschreibungen.

Neben Bundes-, Landes-, Kreis- und Kommunalbehörden informieren Flughäfen, Krankenhäuser, Forschungseinrichtungen sowie weitere Institutionen im Deutschen Ausschreibungsblatt – vormals Bundesausschreibungsblatt – über ihre Ausschreibungen oder Verkaufs- und Verpachtungsangebote. Es werden nationale sowie europaweite Ausschreibungen bekannt gegeben.

Neben der zentralen Bekanntmachungsplattform stellt das Deutsche Ausschreibungsblatt auch die eVergabe bereit. Unter Angabe der Vergabenummer können Sie hier auch direkt Ihre Vergabeunterlagen herunterladen

Nehmen Sie Kontakt auf. Wir freuen uns auf Sie.
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