Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Deutschen Ausschreibungsblatt GmbH

Stand: 29.12.2023

§ 1 Allgemeines, Regelungsgegenstand, Begriffsbestimmungen

  1. Die Deutsches Ausschreibungsblatt GmbH (nachfolgend DA), gibt die Zeitung „Deutsches Ausschreibungsblatt“ heraus und stellt unter deutsches-ausschreibungsblatt.de Datenbanken und damit verbundene Dienstleistungen und eine elektronische Bekanntmachungs- und Vergabeplattform sowie die hierüber zugänglichen Funktionalitäten bereit und bietet dort Seminare und Online-Schulungen (Webinare) an.
  2. Diese AGB gelten für den Bezug der Printausgabe und die Nutzung von deutsches-ausschreibungsblatt.de durch Nutzer und Kunden. Sie umfassen sämtliche Funktionalitäten, Anwendungen und Dienstleistungen, die DA über deutsches-ausschreibungsblatt.de zugänglich macht.
  3. Diese AGB gelten nicht für die Nutzung der Softwarelösungen "Vergabemanager" und „Vergabeservice“.
  4. DA behält sich Änderungen dieser AGB vor, insbesondere bei Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse.
  5. DA behält sich vor, die auf deutsches-ausschreibungsblatt.de angebotenen Leistungen zu modifizieren, zu erweitern oder einzuschränken.
  6. Begriffsbestimmungen:
    •  „Printausgabe“ bezeichnet die gedruckte Zeitungsausgabe Deutsches Ausschreibungsblatt.
    •  „Nutzer“ bezeichnet eine natürliche Person, die deutsches-ausschreibungsblatt.de benutzt.
    • Registrierter Nutzer“ bezeichnet einen Nutzer der auf deutsches-ausschreibungsblatt.de ein Nutzerkonto besitzt.
    • Nutzerkonto“ bezeichnet die Zugangsberechtigung für einen registrierten Nutzer in Bezug auf Funktionen und Daten auf deutsches-ausschreibungsblatt.de. Zusammen mit dem Nutzerkonto werden persönliche Daten sowie Konfigurationseinstellungen gespeichert.
    • Kunde“ bezeichnet den Vertragspartner der DA, der einen kostenpflichtigen oder kostenfreien Tarif oder ein Seminar oder Webinar bucht, die Printausgabe bezieht, eine Einzelleistung in Anspruch nimmt, ein Vergabeverfahren durchführt oder unter Verwendung eines Nutzerkontos an einem solchen teilnimmt. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB können nicht Kunde sein.
    • Tarif“ bezeichnet das aus Zugriffsrechten und Funktionen bestehende Leistungspaket, das ein Kunde in Form eines Dauerschuldverhältnisses auf deutsches-ausschreibungsblatt.de buchen kann.
    • Kundenkonto“ bezeichnet die Zugangsberechtigungen für die registrierten Nutzer eines Kunden in Bezug auf Funktionen und Daten aus deutsches-ausschreibungsblatt.de. Einem Kundenkonto können in Abhängigkeit vom Tarif mehrere Nutzerkonten zugeordnet sein.
    • Hauptnutzer“ bezeichnet einen registrierten Nutzer, der entweder alleiniger registrierter Nutzer in einem Kundenkonto ist oder in einem Kundenkonto als Hauptnutzer vermerkt ist. Einige Funktionalitäten und Befugnisse (z. B. Anlegen und Löschen von Nutzern, Buchung und Kündigung von Tarifen) sind dem Hauptnutzer vorbehalten.
    • Vergabestelle“ bezeichnet öffentliche und private Auftraggeber, insbesondere Kommunen, die ein Vergabeverfahren durchführen.
    • Bieter“ bezeichnet einen Kunden, der sich an einem Vergabeverfahren über deutsches-ausschreibungsblatt.de als Bewerber oder Bieter beteiligt.

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§ 2 Zustandekommen des Vertrages

  1. Mit Abschluss der Registrierung ohne gleichzeitige Buchung eines entgeltlichen Tarifs kommt ein unentgeltlicher Nutzungsvertrag zustande, und zwar zwischen dem registrierten Nutzer und DA. Solange der registrierte Nutzer nicht angibt, für welches Unternehmen er handelt, ist er persönlich Vertragspartner. Mit Nennung des Unternehmens endet das Vertragsverhältnis mit dem registrierten Nutzer und es wird ein neues Vertragsverhältnis mit dem genannten Unternehmen begründet. Unrichtige oder unvollständige Angaben berechtigen DA zur Verweigerung der Registrierung bzw. zur sofortigen Vertragsbeendigung. DA behält sich deshalb eine Kontrolle der im Registrierungsformular übermittelten Angaben vor.
  2. Mit Absenden einer verbindlichen Bestellung für ein elektronisches Einzeldokument oder für einen entgeltlichen Tarif kommt ein entgeltlicher Nutzungsvertrag über Online-Dienste zustande. Sieht ein entgeltlicher Tarif die Wahl eines Orts zur Umkreissuche vor, ist dieser Ort bei der Bestellung für den Tarif einmalig zu bestimmen und gilt für die gesamte Laufzeit des Vertrages. Nur in begründeten Ausnahmefällen (z. B. Verlegung des Firmensitzes des Kunden) kann der Kunde von DA eine Änderung des Orts zur Umkreissuche verlangen.
  3. Der Hauptnutzer erhält nach Bestellung eines Tarifs eine Vertragsbestätigung in elektronischer Form. Diese dient ausschließlich der Dokumentation des abgeschlossenen Vertrags. Die Passwortfreigabe erfolgt erst nach erfolgter Zahlung.
  4. DA stellt auf deutsches-ausschreibungsblatt.de die Software „AI Bietercockpit“ und die zu deren Start erforderliche AI Weblauncher-Technologie kostenfrei zum Herunterladen bereit. Zwischen DA und dem Kunden besteht hinsichtlich der Nutzung dieser Software ein Software-Leihvertrag im Sinne der §§ 598 ff. BGB. Der Leihvertrag beginnt mit Installation der Software auf dem Rechner eines registrierten Nutzers des Kunden und endet mit der Deinstallation der Software, spätestens jedoch mit Ende des Nutzungsvertrags zwischen dem Kunden und DA über die Online-Dienste auf deutsches-ausschreibungsblatt.de. Bei der Software „AI Bietercockpit“ handelt es sich um ein Produkt der Administration Intelligence AG aus Würzburg. DA gewährleistet, dass die Software verfügbar ist und zur elektronischen Angebotsabgabe (siehe § 6) verwendet werden kann. Weitergehende Leistungsversprechen gibt DA nicht.
  5. Mit der Buchung eines Seminars oder Webinars kommt ein Vertrag zustande. Die Vertretung eines angemeldeten Teilnehmers ist möglich. DA hat das Recht,  Seminare und Webinare aus wichtigem Grund abzusagen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei zu geringer Teilnehmerzahl, Ausfall eines Referenten oder höhere Gewalt vor. Bei Absage erfolgt keine Berechnung. Bereits bezahlte Beträge werden erstattet.
  6. Mit Absenden einer verbindlichen Bestellung für ein per Post auszulieferndes Produkt (z. B. Vergabeunterlage) kommt ein Kaufvertrag zustande.
  7. Mit Absenden einer verbindlichen Bestellung für die Printausgabe kommt ein Vertrag über die regelmäßige Lieferung der Printausgabe zustande.
  8. Bei sämtlichen Erklärungen, die ein registrierter Nutzer für einen Kunden abgibt, versichert er gleichzeitig für den Kunden in diesem Sinne handeln zu dürfen.
  9. DA ist berechtigt, mit der Erbringung einzelner Leistungen Dritte zu beauftragen. Dabei stellt DA sicher, dass die Vorschriften über den Datenschutz beachtet und die Erfüllung der Vertragspflichten gewährleistet werden.

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§ 3 Vertragsdauer

  1. Nutzungsverträge (Tarife) werden auf unbestimmte Zeit geschlossen, wenn keine Vertragslaufzeit vereinbart ist. Tarife mit einer Mindestlaufzeit werden auf bestimmte Zeit geschlossen. 
  2. Tarife, die mit unbestimmter Dauer geschlossen werden, können von beiden Seiten ordentlich mit einer Frist von 6 Wochen gekündigt werden. Bei Tarifen, die auf bestimmte Zeit geschlossen werden, ist für beide Seiten die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. 
  3. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit verlängert sich die Vertragsdauer stillschweigend um die gleiche Mindestlaufzeit. Der Verlängerung kann bis 6 Wochen vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit von beiden Seiten widersprochen werden.
  4. Bei Sondertarifen gilt der Inhalt des jeweiligen Angebots. Soweit dort im Anschluss ein regulärer Tarif mit einer Laufzeit genannt ist, gilt dieser als stillschweigend geschlossen, es sei denn, das Angebot enthält ein Widerspruchs- oder Kündigungsrecht und dieses wird entsprechend den dort genannten Konditionen vorher ausgeübt.
  5. Kündigungen und Widerspruch müssen innerhalb der jeweils geltenden Frist mindestens in Textform zugehen.
  6. Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

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§ 4 Preise/Zahlungsbedingungen/Zahlungsverzug

  1. Es gilt der jeweils gültige Listenpreis für den gebuchten Tarif oder die bestellte Leistung. Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher MwSt., soweit nicht ausdrücklich anders genannt.
  2. Bei Bestellung von Printausgabe und Vergabeunterlagen, die ins Ausland zu liefern sind, fallen zusätzliche Versandkosten an, die jeweils gesondert fakturiert werden.
  3. Die bestellten Einzelleistungen werden sofort abgerechnet. Bei Tarifen wird das Entgelt für die Mindestvertragslaufzeit jeweils zum Vertragsbeginn abgerechnet. Eine Passwortfreigabe erfolgt erst nach erfolgter Zahlung. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit erfolgt die Abrechnung jeweils im Voraus, für den gleich langen Wiederholungszeitraum. Seminare und Webinare werden sofort abgerechnet. DA ist berechtigt Rechnungen elektronisch zu übermitteln.
  4. Soweit nicht in der Rechnung ein abweichendes Zahlungsziel genannt ist, sind Zahlungen sofort fällig. DA gewährt keine Skonti.
  5. Gerät der Kunde mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug, ist DA berechtigt, den Zugang zu deutsches-ausschreibungsblatt.de für alle registrierten Nutzer des Kunden zu sperren. Darüber hinaus fallen Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe an.
  6. Schlägt eine vom Kunden erteilte Lastschrift fehl, schuldet der Kunde für jede gescheiterte Zahlung ein Bearbeitungsentgelt von EUR 50,00, das DA mit der folgenden Abrechnung fakturieren kann.

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§ 5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden und Nutzers

  1. Der Nutzer ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Nutzungsverhältnis auf einen Dritten zu übertragen.
  2. Die dem registrierten Nutzer zugeordnete persönliche Kennung (bestehend aus E-Mail-Adresse und Passwort) ist ausschließlich für den eigenen Gebrauch bestimmt. Der Kunde darf die Kennung Dritten nicht zugänglich oder sonst nutzbar machen. Dritte in diesem Sinne sind auch Mitarbeiter/innen des Unternehmens des registrierten Nutzers.
    Sollen mehrere Mitarbeiter eines Unternehmens deutsches-ausschreibungsblatt.de parallel nutzen können, ist hierfür ein entsprechender Mehrnutzer-Tarif zu buchen.
  3. Deutsches Ausschreibungsblatt.de bietet innerhalb bestimmter Tarife die Möglichkeit, ein Kundenkonto mit mehreren Nutzern zu eröffnen. Es obliegt dem Kunden, hinsichtlich der von ihm gewünschten Nutzungsbefugnisse die internen organisatorischen Maßnahmen zu treffen.
  4. Nimmt ein registrierter Nutzer an einem Vergabeverfahren teil, z. B. durch Anfordern der Vergabeunterlagen über deutsches-ausschreibungsblatt.de, ist er verpflichtet, regelmäßig (bei laufenden Verfahren ggf. täglich) sein Postfach unter www.deutsches-ausschreibungsblatt.de auf neue Nachrichten zu prüfen, da Änderungen an den Vergabeunterlagen i.d.R. nur elektronisch auf deutsches-ausschreibungsblatt.de bereitgestellt werden. Deutsches-ausschreibungsblatt.de versendet zusätzlich automatisiert E-Mails, sobald solche Änderungen auf deutsches-ausschreibungsblatt.de vorliegen; ein rechtlicher Anspruch auf diese E-Mails besteht jedoch nicht. Die vom Auftraggeber auf deutsches-ausschreibungsblatt.de bereitgestellten Dokumente gelten als dem registrierten Nutzer zugegangen, wenn unter Berücksichtigung seiner Verpflichtung zur regelmäßigen Prüfung seines Postfachs unter gewöhnlichen Umständen mit einer Kenntnisnahme gerechnet werden kann.
  5. Die dem Nutzer auf deutsches-ausschreibungsblatt.de zugänglichen Daten und Dokumente sind nur für seinen eigenen dienstlichen oder beruflichen Gebrauch bestimmt. Nur zu diesem Zwecke dürfen einzelne Vervielfältigungen angefertigt werden. Elektronische Dokumente (wie z. B. Bekanntmachungstexte) dürfen Dritten nicht in einer Weise nutzbar oder zugänglich gemacht werden, die diesen die Buchung eines entgeltlichen Tarifs erspart. Elektronische Dokumente dürfen nicht in eine Datenbank oder ein Netzwerk eingestellt werden, welche(s) Dritten zugänglich ist, die nach solchen elektronischen Dokumenten oder den darin enthaltenen Daten recherchieren möchten. Ebenso unzulässig ist es, die elektronischen Dokumente an solche Dritte zu übersenden. Diese Bestimmungen gelten entsprechend für den Bezieher der Printausgabe und die darin enthaltenen Daten und Dokumente.
  6. Sofern ein Kunde die vorstehenden Bestimmungen missachtet, ist DA berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen und den Zugang zur Plattform für alle registrierten Nutzer des Kunden zu sperren. Darüber hinaus schuldet der Kunde eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Betrages aller Produkte und Leistungen, die alle registrierten Nutzer des Kunden in dem Zeitraum von 12 Monaten vor Ausspruch der Kündigung über deutsches-ausschreibungsblatt.de bezogen haben. Dem Nutzer verbleibt dabei die Möglichkeit nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden sei.
  7. Um einer missbräuchlichen Nutzung von deutsches-ausschreibungsblatt.de vorzubeugen, kann DA ungewöhnlich intensive Nutzungen beobachten. Eine ungewöhnlich intensive Nutzung liegt vor, wenn ein Kunde wenigstens einmal monatlich branchenunabhängig den kompletten Bestand an Bekanntmachungen, der für ein Bundesland bereitgestellt wird, aufruft, oder über einen Zeitraum von vier Wochen innerhalb einer Woche jeweils mehr als 100 Bekanntmachungen aufruft. Sodann darf DA das Nutzerverhalten über einen Zeitraum von 3 Monaten protokollieren. Stellt DA hierbei ein vergleichbares Nutzerverhalten fest, kann DA dem Kunden Gelegenheit geben, binnen 14 Kalendertagen nachzuweisen, dass die Gefahr einer missbräuchlichen Nutzung nicht besteht. Erfolgt dieser Nachweis nicht, kann DA das Vertragsverhältnis fristlos kündigen und den Zugang zur Plattform sperren. Vom Nutzer bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Fall nicht erstattet, auch soweit sie künftige Zeiträume betreffen.
  8. Ohne besondere Vereinbarung dürfen die zu deutsches-ausschreibungsblatt.de gehörenden Webseiten oder Inhalte nicht auf anderen Seiten eingebunden oder dargestellt werden.
  9. Der Nutzer hat sämtliche Dateien, die er an deutsches-ausschreibungsblatt.de übermittelt, zuvor mit einem aktuellen Prüfprogramm auf Schadsoftware (z. B. Viren, Würmer, trojanische Pferde) zu untersuchen. Er darf nur solche Dateien übermitteln, die hiervon frei sind. Unterlässt ein Nutzer diese Untersuchung und wird hierdurch nachweislich ein Schaden an deutsches-ausschreibungsblatt.de verursacht, haftet der Kunde hierfür.
  10. Um Schäden bei möglichen Datenverlusten zu minimieren, obliegt es dem registrierten Nutzer, Daten und Inhalte, die er auf deutsches-ausschreibungsblatt.de einstellt, bzw. an deutsches-ausschreibungsblatt.de überträgt, zu speichern und Sicherungskopien zu erstellen.

  11. Bei der Teilnahme an einem Webinar ist jeder Teilnehmer verpflichtet, die Mindestvoraussetzungen (Internet-Verbindung, aktuelle Browserversion, ggf. das Herunterladen eines Programms der Webinar-Plattform, Lautsprecher oder Headset) zu erfüllen und vor dem Webinar zu testen. Ein etwaiger Ausfall der technischen Voraussetzungen des Teilnehmers, ggf. auch während des Seminars, entbindet nicht von der vertraglichen Zahlungspflicht. Die Zugangslinks zu den Webinaren oder dem Onlinekurs dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder öffentlich verfügbar gemacht werden. Sollte DA Kenntnis erlangen, dass ein Zugangslink öffentlich zugänglich gemacht wurde, so steht DA ein Schadensersatz in Höhe der Teilnehmerentgelte der Zahl von Teilnehmern zu, um die die tatsächliche Teilnehmerzahl die Zahl der angemeldeten Teilnehmer übersteigt. Der Teilnehmer verpflichtet sich, personenbezogene Daten anderer Teilnehmer oder der Referenten, von denen er möglicherweise im Zusammenhang mit dem Webinar Kenntnis erlangt, weder zu gewerblichen Zwecken zu nutzen, noch Dritten zugänglich zu machen.

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§ 6 Elektronische Angebotsabgabe

  1. Sofern ein ausschreibender Auftraggeber (Vergabestelle) die elektronische Angebotsabgabe zugelassen hat und die Vergabeunterlagen in elektronischer Form auf deutsches-ausschreibungsblatt.de bereitstehen, kann der Kunde sein Angebot mit der Software „AI Bietercockpit“ erstellen und über deutsches-ausschreibungsblatt.de abgeben.
  2. Die Angebote werden durch die Software AI Bietercockpit auf dem Rechner des registrierten Nutzers verschlüsselt und in verschlüsselter und ggf. signierter Form an deutsches-ausschreibungsblatt.de übermittelt. Sämtliche Angebotsdaten werden in einem elektronischen und mittels Zeitschloss gesicherten Postfach abgelegt. Weder DA, der ausschreibende Auftraggeber (Vergabestelle) noch Dritte haben die Möglichkeit, die Angebotsdaten einzusehen oder zu manipulieren. Sobald das Zeitschloss die Angebote freigibt (Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist), kann ausschließlich der ausschreibende Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dritter (z. B. Planer) die Angebotsunterlagen einsehen.
  3. deutsches-ausschreibungsblatt.de unterstützt für die qualifizierte elektronische Signatur die gängigen Signaturkarten verschiedener Hersteller. Die jeweils unterstützten Karten können im Zweifel bei DA erfragt werden. Bei Verwendung anderer Signaturkarten ist die elektronische Angebotsabgabe ggf. nicht möglich.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, bei der elektronischen Angebotsabgabe folgende Tatsachen zu beachten:
    • Die Vergabepattform deutsches-ausschreibungsblatt.de steht grundsätzlich jederzeit zur Verfügung. Die eingesetzten Server werden regelmäßig und sorgfältig gesichert. Nach aktuellem Stand der Technik und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit sind jedoch Ausfallzeiten nicht völlig auszuschließen und es kann daher keine Gewähr dafür übernommen werden, dass deutsches-ausschreibungsblatt.de jederzeit oder zu bestimmten Zeiten zur Verfügung steht.
    • Die Übermittlung eines elektronischen Angebots kann in Abhängigkeit von der genutzten Internetverbindung und der Dateigröße der Angebotsunterlagen unterschiedlich lange Zeit, u.U. mehrere Stunden, in Anspruch nehmen.
    • Während der Übermittlung des Angebots kann es zu Abbrüchen der Internetverbindung oder sonstigen technischen Problemen kommen, die nicht im Einflussbereich der DA, des ausschreibenden Auftraggebers oder des Kunden liegen.
    • Das Gesamtsystem deutsches-ausschreibungsblatt.de einschließlich aller Daten wird täglich gesichert. Allerdings kann auch mit modernsten Datensicherungsverfahren ein Datenverlust nicht völlig ausgeschlossen werden.
    • DA gewährleistet einen telefonischen Kundendienst für technische Unterstützung und Support. Dieser kann Unterstützungsleistungen nur während der jeweils aktuellen Servicezeiten sicherstellen.
    • Signaturkarten und Softwarezertifikate für fortgeschrittene elektronische Signaturen werden nicht von DA oder dem Auftraggeber einer Vergabe herausgegeben, sondern von Drittanbietern.

     

  5. Ungeachtet des Fristablaufs im vergaberechtlichen Sinne, den der jeweilige Auftraggeber festgelegt hat, trifft den Kunden aufgrund der vorgenannten Tatsachen die Obliegenheit, mit der Übermittlung der elektronischen Angebote rechtzeitig zu beginnen. Das vergaberechtliche Risiko des rechtzeitigen Eingangs seines Teilnahmeantrags oder Angebots trägt grundsätzlich der Bieter. Den Kunden trifft des Weiteren die Obliegenheit, von den von ihm übermittelten Daten eigene Sicherheitskopien zu erstellen und diese bei sich zu speichern.
  6. Bei akuten oder drohenden Störungen oder akuter oder drohender Überlastung von deutsches-ausschreibungsblatt.de oder der Vergabeplattform ist DA berechtigt, den Zugang zu deutsches-ausschreibungsblatt.de vorübergehend zu sperren und/oder die Nutzung von deutsches-ausschreibungsblatt.de vorübergehend zu beschränken, wenn dies erforderlich ist, um die Funktionsfähigkeit von deutsches-ausschreibungsblatt.de oder der Vergabeplattform aufrechtzuerhalten. DA wird sich in diesem Fall bemühen, die vollständige Funktionsfähigkeit von deutsches-ausschreibungsblatt.de schnellstmöglich wiederherzustellen. Ausfälle aufgrund höherer Gewalt sowie Naturkatastrophen oder Katastrophenfällen bleiben hiervon unberührt. Im Fall eines unvorhersehbaren technischen Ausfalls von deutsches-ausschreibungsblatt.de oder der Vergabeplattform oder eines Teiles davon oder im Fall einer vorübergehenden Sperrung oder Beschränkung von deutsches-ausschreibungsblatt.de oder der Vergabeplattform wird DA den Bieter nach Möglichkeit auf der Webseite über den Ausfall, bzw. die Sperrung oder Beschränkung und deren voraussichtliche Dauer informieren. Ein Ausfall in diesem Sinne liegt vor, wenn aufgrund einer unvorhersehbaren Störung von deutsches-ausschreibungsblatt.de oder der Vergabeplattform Vergabeunterlagen nicht elektronisch eingesehen, heruntergeladen, elektronische Angebote oder Teilnahmeanträge nicht erstellt, bearbeitet oder abgegeben werden können.

  7. Sollten Eingriffe erforderlich sein, die zu einer geplanten Einschränkung der Verfügbarkeit des Systems führen, wird DA diese nach Möglichkeit zwischen freitags 14:00 Uhr und Montagmorgen 03:00 Uhr durchführen und die Nutzer frühzeitig vorher auf deutsches-ausschreibungsblatt.de über die Einschränkung und deren voraussichtliche Dauer informieren. In dringenden Fällen kann ein sofortiges Eingreifen durch DA oder der von ihm eingeschalteten Kooperationspartner erforderlich werden. DA wird die Nutzer unverzüglich auf deutsches-ausschreibungsblatt.de über die Notwendigkeit des Eingriffs und die damit verbundenen Einschränkungen der Verfügbarkeit des Systems informieren. Soweit es zu einer solchen nicht geplanten Nichtverfügbarkeit des Systems kommt, hat der Nutzer diese zu dulden und hat insbesondere keinen Anspruch auf Gewährleistung oder Schadensersatz. Bei Notfällen kann eine sofortige Abschaltung von deutsches-ausschreibungsblatt.de oder Teilen davon durch DA erforderlich sein. In diesen besonders kritischen Fällen genügt es, wenn die Information über die durchgeführten erforderlichen Schritte dem Nutzer nachgereicht werden.In diesen Zeiten können bestimmte Funktionen der Vergabeplattform nicht verfügbar sein, insbesondere kann die Möglichkeit zur Abgabe elektronischer Angebote und Teilnahmeanträge unterbrochen oder eingeschränkt sein. Unterbrechungen der Verfügbarkeit während der angekündigten Wartungsarbeiten, auch wenn diese außerordentlich notwendig werden, gelten nicht als unvorhergesehene technische Ausfälle im Sinne des § 6 Ziff. 6. Soweit während der angekündigten Wartungszeiten Angebote nicht fristgerecht an die zuständige angeschlossene Vergabestelle übermittelt werden können, übernimmt DA hierfür keine Haftung.

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§ 7 Gewährleistung/Haftung

  1. DA hat keinen Einfluss auf die Datenübertragung im Internet und übernimmt deshalb keine Verantwortung für die Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit und Qualität von Telekommunikationsnetzen, Datennetzen und technischen Einrichtungen Dritter. Störungen aufgrund höherer Gewalt hat DA nicht zu vertreten.
  2. Für seinen Internetzugang und sein Kommunikationsequipment ist allein der Nutzer verantwortlich.
  3. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung des einzelnen Vergabeverfahrens obliegt ausschließlich dem jeweiligen ausschreibenden Auftraggeber (Vergabestelle). Das aufgrund der Teilnahme an einem Vergabeverfahren zustande kommende Rechtsverhältnis kommt ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem an dem Vergabeverfahren teilnehmenden Nutzer zustande. Weder DA noch deren Kooperationspartner sind für die von dem Auftraggeber eingestellten Inhalte, einschließlich der bereitgestellten Formulare verantwortlich. Die Tätigkeit von DA beschränkt sich allein auf die technische Vermittlung des Kontakts zwischen dem Auftraggeber und dem an dem Vergabeverfahren teilnehmenden Nutzer.
  4. DA gewährleistet eine Funktionalität und Virenfreiheit von Inhalten und Software von deutsches-ausschreibungsblatt.de nur im Rahmen dessen, was nach aktuellem Stand der Technik und unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit zu erwarten ist.
  5. DA haftet nicht, soweit der Kunde seine Obliegenheiten in § 6 "Elektronische Angebotsabgabe" verletzt. Ausgeschlossen ist insbesondere eine Haftung für den Verlust von Daten.
  6. DA übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der an deutsches-ausschreibungsblatt.de übermittelten Informationen. Gleiches gilt für die Rechtzeitigkeit von Veröffentlichungen, soweit diese auftragsgemäß erfolgen.
  7. DA haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden nur, wenn sie oder ihre Erfüllungsgehilfen diese durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder fahrlässige Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) verursacht haben. Im Falle fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten durch DA oder ihrer Erfüllungsgehilfen ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt und DA haftet nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn. Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt. Für zurechenbare Schäden aufgrund einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit haftet DA unbeschränkt.
  8. Ansprüche wegen offensichtlicher Mängel sind ausgeschlossen, wenn sie DA nicht binnen 10 Tagen nach der Leistungserbringung mindestens in Textform angezeigt werden.

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§ 8 Urheberrecht und Datenschutz

  1. Abgerufene Dokumente darf der Nutzer nicht verändern, insbesondere nicht kürzen, umformen oder umgestalten. Ebenso ist es untersagt, Urheberrechtshinweise und/oder Markenbezeichnungen und/oder sonstige Angaben in den Inhalten zu verändern und/oder zu beseitigen.
  2. Seminare und Webinare und die ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne Einwilligung von DA vervielfältigt oder veröffentlicht, bzw. öffentlich zugänglich gemacht werden. Bei Seminaren und Webinaren gilt ein Aufzeichnungsverbot. Sämtliche Bild- und Tonaufzeichnungen sind ohne ausdrückliche Genehmigung von DA verboten.
  3. Für den Umgang mit personenbezogenen Daten der Nutzer und Kunden gilt die Datenschutzerklärung der DA, die unter „Datenschutz“ auf deutsches-ausschreibungsblatt.de abrufbar ist.

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§ 9 Sonstige Bestimmungen

  1. Auf das Vertragsverhältnis der DA mit dem Kunden sowie auf die vorliegenden AGB findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
  2. Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder seinen Sitz im Ausland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand Düsseldorf.
  3. Sollte eine oder mehrere Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem mit der unwirksamen Bestimmung erkennbar verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.

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