Der Brückenbau und der Bau von Überführungen dienen der Errichtung und Instandhaltung von Bauwerken zur Überbrückung von Hindernissen bei Verkehrswegen (z.B. Straßen, Schienen), Versorgungseinrichtungen (z.B. Rohrleitungen) und Wasserstraßen. Der Bau von Unterführungen hingegen hat eine Unterquerung der o.g. Verkehrswege zum Ziel.
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