Erfahrung seit über 70 Jahren

Nutzen Sie unser Know-how

Jetzt passende Ausschreibungen finden

Angebotsabgabe

Definition Angebotsabgabe

Die Angebotsabgabe bezeichnet im Vergabeverfahren den formalen Schritt, in dem ein Unternehmen sein Angebot fristgerecht und in der geforderten Form bei der Vergabestelle einreicht. Mit der Angebotsabgabe erklärt der Bieter verbindlich, die ausgeschriebene Leistung zu den angebotenen Konditionen erbringen zu wollen.
In Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte erfolgt die Angebotsabgabe grundsätzlich elektronisch in Textform (vgl. § 53 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. § 126b BGB). Abweichungen hiervon sind nur in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen zulässig (vgl. § 53 Abs. 3 VgV).

Bedeutung der Angebotsabgabe im Vergabeverfahren

Die Angebotsabgabe ist ein zentraler Bestandteil jedes Vergabeverfahrens, da nur fristgerecht und formgerecht eingereichte Angebote geprüft und gewertet werden dürfen. Angebote, die verspätet eingehen oder formale Anforderungen nicht erfüllen, sind grundsätzlich auszuschließen (z. B. § 16 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A).
Der Auftraggeber ist verpflichtet, für die Angebotsabgabe eine hinreichend bemessene Frist festzulegen. Dabei müssen insbesondere:

  • die Komplexität der ausgeschriebenen Leistung
  • sowie der erforderliche Aufwand zur Ausarbeitung der Angebote

angemessen berücksichtigt werden.

Angebotsfristen im Überblick 

Oberhalb der EU-Schwellenwerte

Die Vergabeverordnung (VgV) enthält verbindliche Mindestfristen:

•    Offenes Verfahren:
Mindestangebotsfrist von 35 Tagen (§ 15 VgV).
Eine Verkürzung um 5 Tage ist möglich, wenn die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert wird.


•    Nicht offenes Verfahren:
Mindestangebotsfrist von 30 Tagen (§ 16 Abs. 5 VgV).
Diese Fristen dienen der Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs und einer ausreichenden Bearbeitungszeit für die Unternehmen.

Unterhalb der EU-Schwellenwerte

Unterhalb der Schwellenwerte ist eine angemessene Angebotsfrist festzulegen.
Im Baubereich gilt nach § 10 Abs. 1 Satz 1 VOB/A, dass die Frist – selbst bei Dringlichkeit – nicht unter 10 Kalendertagen liegen darf.
Auch hier ist maßgeblich, dass die Frist die ordnungsgemäße Kalkulation und Angebotserstellung ermöglicht.

Angebotsabgabe – einfach erklärt

Nach Veröffentlichung einer Ausschreibung bereiten Unternehmen ihre Angebotsunterlagen vor. Diese enthalten Preise, Leistungsbeschreibungen sowie alle geforderten Nachweise und Erklärungen. Die Einreichung dieser Unterlagen innerhalb der festgelegten Angebotsfrist wird als Angebotsabgabe bezeichnet.
Nach Ablauf der Angebotsfrist öffnet die Vergabestelle die Angebote und prüft sie auf Vollständigkeit, Form und Wirtschaftlichkeit. Erst danach erfolgt die Wertung und die Entscheidung über den Zuschlag.

Häufige Fragen zur Angebotsabgabe

Wann gilt ein Angebot als abgegeben?

Ein Angebot gilt als abgegeben, wenn es vollständig, fristgerecht und in der vorgeschriebenen Form bei der Vergabestelle eingegangen ist.

Was passiert bei verspäteter Angebotsabgabe?

Verspätet eingegangene Angebote sind regelmäßig vom Verfahren auszuschließen (z. B. § 16 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A).

In welcher Form erfolgt die Angebotsabgabe?

Im EU-Bereich grundsätzlich elektronisch in Textform (§ 53 Abs. 1 VgV).

Wie wird die Angebotsfrist festgelegt?

Die Frist muss ausreichend bemessen sein und sich an der Komplexität der Leistung orientieren. Oberhalb der Schwellenwerte gelten gesetzliche Mindestfristen nach der VgV.

Bedeutung der Angebotsabgabe für Bieter und Auftraggeber

Für Unternehmen ist die Angebotsabgabe der entscheidende Schritt zur Teilnahme am Vergabeverfahren. Bereits formale Fehler oder Fristversäumnisse können zum Ausschluss führen, unabhängig von der inhaltlichen Qualität des Angebots.

Für Auftraggeber stellt die Angebotsabgabe die Grundlage für einen transparenten und rechtssicheren Wettbewerb dar. Sie ermöglicht die Vergleichbarkeit der Angebote und bildet die Basis für eine ordnungsgemäße Zuschlagsentscheidung.
 

Ausschreibungen und eVergabe
beim Deutschen Ausschreibungsblatt

Seit 1954 wird das Deutsche Ausschreibungsblatt von öffentlichen, gewerblichen und privaten Auftraggebern als Medium zur bundesweiten Bekanntmachung von Ausschreibungen genutzt. Ob Print oder Online - wir veröffentlichen aktuelle Aufträge für Bau-, Liefer- und Dienstleistungsausschreibungen.

Neben Bundes-, Landes-, Kreis- und Kommunalbehörden informieren Flughäfen, Krankenhäuser, Forschungseinrichtungen sowie weitere Institutionen im Deutschen Ausschreibungsblatt – vormals Bundesausschreibungsblatt – über ihre Ausschreibungen oder Verkaufs- und Verpachtungsangebote. Es werden nationale sowie europaweite Ausschreibungen bekannt gegeben.

Neben der zentralen Bekanntmachungsplattform stellt das Deutsche Ausschreibungsblatt auch die eVergabe bereit. Unter Angabe der Vergabenummer können Sie hier auch direkt Ihre Vergabeunterlagen herunterladen

Alle Ausschreibungen im Komfort-Tarif

schon ab 42,00 € mtl.

Hier informieren

Ihre Vorteile:

  • Zugriff auf alle Ausschreibungen
  • Laufend neue Auftragschancen
  • E-Mail bei neuen Ausschreibungen
  • PDF-Export der Ausschreibungen
  • Teilnahme an eVergaben
  • Persönlicher Kundensupport

Fragen? Wir beraten Sie gerne
 0211/88 27 38 - 288