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Bindefrist

Die Bindefrist bezeichnet im Vergabeverfahren den Zeitraum, in dem ein Unternehmen an sein abgegebenes Angebot zivilrechtlich gebunden ist. Innerhalb dieser Frist kann das Angebot weder zurückgezogen noch inhaltlich verändert werden.

Was ist die Bindefrist?

Die Bindefrist eines Angebots ist der Zeitraum, in welchem ein Unternehmen an die von ihm angebotenen Leistungen, Preise und Konditionen gebunden ist. Sie beginnt regelmäßig mit Ablauf der Angebotsfrist.

Die Dauer der Bindefrist wird von ausschreibenden Stellen festgelegt und in den Vergabeunterlagen angegeben.

Im Vergabeverfahren sind Angebote grundsätzlich so auszulegen, dass sich das Unternehmen der Zuschlagsfrist unterwirft. Das bedeutet: Mit Abgabe des Angebots verpflichtet sich das Unternehmen, dieses für die Dauer der Bindefrist aufrechtzuerhalten.

Während der Zuschlagsfrist besteht somit faktisch eine Bindung an das Angebot. In der früheren VOL/A wurde die Zuschlagsfrist teilweise auch als Bindefrist bezeichnet.

Die rechtliche Grundlage für Fristen im Unterschwellenbereich ergibt sich heute aus § 13 UVgO, der die maßgeblichen Vorgaben zur Fristsetzung im Vergabeverfahren regelt.

Unterschied zwischen Bindefrist und Zuschlagsfrist

Die Bindefrist beschreibt die Verpflichtung des Unternehmens, sein Angebot aufrechtzuerhalten. Die Zuschlagsfrist hingegen definiert den Zeitraum, in dem die ausschreibende Stelle den Zuschlag erteilen darf. In der Praxis laufen beide Fristen parallel und sind eng miteinander verknüpft.

Bedeutung für Unternehmen und ausschreibende Stellen

Für Unternehmen:
Die Bindefrist stellt eine rechtliche und wirtschaftliche Verpflichtung dar. Angebote müssen so kalkuliert sein, dass sie über den gesamten Zeitraum hinweg Bestand haben.

Für ausschreibende Stellen:
Die Bindefrist schafft den notwendigen zeitlichen Rahmen, um Angebote zu prüfen und eine Zuschlagsentscheidung zu treffen. Gleichzeitig erfordert sie eine realistische Fristplanung, um Verzögerungen und notwendige Verlängerungen zu vermeiden.


Bindefrist im Vergabeverfahren einfach erklärt (FAQ)

Was bedeutet die Bindefrist für Unternehmen?

Unternehmen sind verpflichtet, ihr Angebot während der Bindefrist aufrechtzuerhalten. Änderungen oder ein Rückzug sind in diesem Zeitraum grundsätzlich ausgeschlossen und können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Was passiert, wenn die Bindefrist nicht ausreicht?

Wenn absehbar ist, dass die ausschreibende Stelle den Zuschlag nicht innerhalb der Bindefrist erteilen kann, muss er sich mit den Unternehmen über eine Verlängerung einigen. Eine solche Verlängerung erfordert die Zustimmung der Unternehmen.

Wann kann eine Verlängerung der Bindefrist notwendig werden?

Eine Verlängerung kann insbesondere dann erforderlich sein, wenn sich das Vergabeverfahren verzögert – etwa durch ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB.

Wie lange darf eine Bindefrist sein?

Die Dauer der Bindefrist muss angemessen sein und sich am jeweiligen Vergabeverfahren orientieren. In der Praxis liegt sie häufig zwischen 30 und 60 Kalendertagen. Maßgeblich sind insbesondere die Komplexität des Projekts, notwendige Abstimmungsprozesse sowie die Marktsituation.

Unangemessen lange Bindefristen können den Wettbewerb beeinträchtigen und sind nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig.

Was passiert nach Ablauf der Bindefrist?

Nach Ablauf der Bindefrist ist das Unternehmen nicht mehr an sein Angebot gebunden. Ein Zuschlag kann dann nur noch erfolgen, wenn das Unternehmen dem weiterhin zustimmt .

Ausschreibungen und eVergabe
beim Deutschen Ausschreibungsblatt

Seit 1954 wird das Deutsche Ausschreibungsblatt von öffentlichen, gewerblichen und privaten Auftraggebern als Medium zur bundesweiten Bekanntmachung von Ausschreibungen genutzt. Ob Print oder Online - wir veröffentlichen aktuelle Aufträge für Bau-, Liefer- und Dienstleistungsausschreibungen.

Neben Bundes-, Landes-, Kreis- und Kommunalbehörden informieren Flughäfen, Krankenhäuser, Forschungseinrichtungen sowie weitere Institutionen im Deutschen Ausschreibungsblatt – vormals Bundesausschreibungsblatt – über ihre Ausschreibungen oder Verkaufs- und Verpachtungsangebote. Es werden nationale sowie europaweite Ausschreibungen bekannt gegeben.

Neben der zentralen Bekanntmachungsplattform stellt das Deutsche Ausschreibungsblatt auch die eVergabe bereit. Unter Angabe der Vergabenummer können Sie hier auch direkt Ihre Vergabeunterlagen herunterladen

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