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Markterkundung

Definition

Die Markterkundung kann ein vorbereitender Schritt im Vergabeprozess sein. Öffentliche Auftraggeber analysieren den Markt, um Informationen über potenzielle Anbieter, technische Lösungen, Preisniveaus und wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu gewinnen. 

Sie dient als Grundlage für die spätere Ausschreibung, ist jedoch unverbindlich und wettbewerbsneutral. Laut § 28 Abs. 1 VgV ist es öffentlichen Auftraggebern erlaubt, Markterkundungen durchzuführen, um eine fundierte Leistungsbeschreibung zu erstellen und Unternehmen über geplante Vergaben zu informieren. 

Dabei können sowohl informelle Methoden (z. B. Internetrecherchen oder Expertengespräche) als auch strukturierte Verfahren (z. B. offizielle Anfragen oder Interessenbekundungsverfahren) genutzt werden. Wichtig ist, dass die Markterkundung keine Ausschreibung einleitet und keine rechtliche Bindung schafft. Sie dient ausschließlich der Informationsbeschaffung und darf den Wettbewerb nicht verzerren.

Zweck und Bedeutung der Markterkundung

Die Markterkundung spielt eine entscheidende Rolle im öffentlichen Beschaffungsprozess. Sie trägt dazu bei, wirtschaftlich sinnvolle, technisch machbare und wettbewerbsfördernde Ausschreibungen zu erstellen. 

Die wichtigsten Gründe für eine Markterkundung sind:

Bedarfsgerechte Gestaltung der Ausschreibung

•    Vermeidung von übermäßig spezifischen oder zu offenen Leistungsbeschreibungen
•    Berücksichtigung innovativer technischer Lösungen
•    Anpassung der Anforderungen an die tatsächlichen Marktgegebenheiten

Sicherung des Wettbewerbs

•    Ermittlung potenzieller Anbieter und Marktteilnehmer
•    Vermeidung einer Ausschreibung mit zu wenigen Bietern
•    Identifikation von Marktkonzentrationen oder Monopolstellungen

Kosteneffizienz und Wirtschaftlichkeit

•    Einschätzung realistischer Preisniveaus und Budgetrahmen
•    Vermeidung von überteuerten oder nicht finanzierbaren Ausschreibungen
•    Reduzierung des Risikos, dass eine Ausschreibung mangels Angebote aufgehoben werden muss

Methoden der Markerkundung

Die Markterkundung kann auf verschiedene Weise durchgeführt werden, je nach Umfang, Komplexität und Zielsetzung der Beschaffung:

•    Online-Recherche (Fachportale, Herstellerseiten, Ausschreibungsplattformen)
•    Direkte Marktanfragen an Unternehmen oder Verbände
•    Workshops und Gespräche mit Fachleuten oder Interessenten
•    Interessenbekundung als formalisierte Methode zur Abfrage potenzieller Bieter

Rechtliche Grundlagen und Vorgaben

Die Markterkundung ist im Vergaberecht ausdrücklich erlaubt, unterliegt jedoch bestimmten Rahmenbedingungen, um den fairen Wettbewerb zu gewährleisten:

§ 28 VgV (Vergabeverordnung)

•    Öffentliche Auftraggeber dürfen sich vor einer Ausschreibung über den Markt informieren, solange sie den Wettbewerb nicht verzerren.
•    Die Markterkundung darf keine Unternehmen bevorzugen oder ausschließen.

§ 7 VgV (Gebot der Gleichbehandlung und Transparenz)

•    Falls Erkenntnisse aus der Markterkundung in die Ausschreibungsunterlagen einfließen, müssen diese allen Bietern zur Verfügung stehen, damit kein unlauterer Vorteil für einzelne Marktteilnehmer entsteht.
•    Falls ein Unternehmen, das an der Markterkundung beteiligt war, später ein Angebot abgibt, kann es nach § 7 Abs. 2 VgV verpflichtet werden, nachzuweisen, dass kein unfairer Vorteil besteht.

§ 20 UVgO (Markterkundung bei Unterschwellenvergaben)

•    Auch bei Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte ist eine Markterkundung zulässig, um eine marktgerechte und wirtschaftliche Ausschreibung zu ermöglichen.

Abgrenzung zur Interessenbekundung

Die Markterkundung ist eine allgemeine Marktanalyse, während die Interessenbekundung eine gezieltere Abfrage ist, die bereits stärker auf eine konkrete Ausschreibung ausgerichtet ist.

 

ZweckMarkterkundungInteressenbekundung
Unverbindliche MarktanalyseJaNein
Offizielles, strukturiertes VerfahrenNeinJa
Einholen von Preis- und LeistungsinformationenJaNein
Abfrage von grundsätzlichem Interesse und EignungNeinJa
Verpflichtung zur späteren Teilnahme am VergabeverfahrenNeinNein

 

Siehe Interessenbekundung

Fazit: Warum ist die Markterkundung wichtig?

Die Markterkundung ist ein wesentliches Instrument für öffentliche Auftraggeber, um wirtschaftliche, wettbewerbsfähige und realistische Ausschreibungen zu erstellen. Sie hilft, Fehlplanungen zu vermeiden, Innovationen zu berücksichtigen und faire Wettbewerbsbedingungen zu sichern.
Gut durchgeführte Markterkundung führt zu:
✅ Mehr Wettbewerb und besserer Angebotsqualität
✅ Effizienter Nutzung öffentlicher Mittel
✅ Transparenz und Nachvollziehbarkeit im Vergabeprozess

 
Nutzen Sie die Markterkundung als Chance für Ihr Unternehmen!


Öffentliche Auftraggeber informieren sich aktiv über den Markt, um künftige Ausschreibungen optimal zu gestalten. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Ihre Lösungen, Leistungen, Produkte oder Dienstleistungen ins Gespräch zu bringen!
Bleiben Sie frühzeitig über geplante Vergaben informiert und positionieren Sie sich als potenzieller Anbieter. 

Ausschreibungen und eVergabe
beim Deutschen Ausschreibungsblatt

Seit 1954 wird das Deutsche Ausschreibungsblatt von öffentlichen, gewerblichen und privaten Auftraggebern als Medium zur bundesweiten Bekanntmachung von Ausschreibungen genutzt. Ob Print oder Online - wir veröffentlichen aktuelle Aufträge für Bau-, Liefer- und Dienstleistungsausschreibungen.

Neben Bundes-, Landes-, Kreis- und Kommunalbehörden informieren Flughäfen, Krankenhäuser, Forschungseinrichtungen sowie weitere Institutionen im Deutschen Ausschreibungsblatt – vormals Bundesausschreibungsblatt – über ihre Ausschreibungen oder Verkaufs- und Verpachtungsangebote. Es werden nationale sowie europaweite Ausschreibungen bekannt gegeben.

Neben der zentralen Bekanntmachungsplattform stellt das Deutsche Ausschreibungsblatt auch die eVergabe bereit. Unter Angabe der Vergabenummer können Sie hier auch direkt Ihre Vergabeunterlagen herunterladen

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