Ein Nachprüfungsverfahren ist grundsätzlich nur zulässig, wenn der Bieter den Vergaberechtsverstoß zuvor unverzüglich fristgemäß gerügt hat und der Auftraggeber somit die Gelegenheit hatte, diesen vorab zu beseitigen. Falls der Auftraggeber nach einer rechtmäßig begründeten eingereichten Rüge keine Abhilfe schaffen konnte, wird sie Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens und unterliegt der vergaberechtlichen Kontrolle durch die Vergabekammer.
Ausschreibungen und eVergabe
beim Deutschen Ausschreibungsblatt
Seit 1954 wird das Deutsche Ausschreibungsblatt von öffentlichen, gewerblichen und privaten Auftraggebern als Medium zur bundesweiten Bekanntmachung von Ausschreibungen genutzt. Ob Print oder Online - wir veröffentlichen aktuelle Aufträge für Bau-, Liefer- und Dienstleistungsausschreibungen.
Neben Bundes-, Landes-, Kreis- und Kommunalbehörden informieren Flughäfen, Krankenhäuser, Forschungseinrichtungen sowie weitere Institutionen im Deutschen Ausschreibungsblatt – vormals Bundesausschreibungsblatt – über ihre Ausschreibungen oder Verkaufs- und Verpachtungsangebote. Es werden nationale sowie europaweite Ausschreibungen bekannt gegeben.
Neben der zentralen Bekanntmachungsplattform stellt das Deutsche Ausschreibungsblatt auch die eVergabe bereit. Unter Angabe der Vergabenummer können Sie hier auch direkt Ihre Vergabeunterlagen herunterladen