eVergabe

Angebotsabgabe leicht gemacht

Jetzt registrieren

eVergabe für Bieter

Elektronische Angebotsabgabe bei Ausschreibungen

Unternehmen mit Interesse an öffentlichen Aufträgen sind gut beraten, sich mit der eVergabe auseinanderzusetzen. Denn mit der Modernisierung des Vergaberechts (VgV, UVgO und VOB) ist die elektronische Angebotsabgabe zum bundesweiten Standard geworden - oftmals ist sie auch alternativlos, da eine Angebotsabgabe in Papierform ausgeschlossen ist.

Darüber hinaus bietet die eVergabe über das Deutsche Ausschreibungsblatt viele Vorteile:

  • Direkter Download von Vergabeunterlagen (natürlich kostenfrei)
  • Unterstützung beim Erstellen der Angebote
  • Prüfung auf Vollständigkeit der Unterlagen
  • Prüfung auf fehlende Unterschriften
  • Prüfung auf Übertragungsfehler (errechneter Preis und Angebotspreis)
  • Nebenangebotshandling
  • Einfache Angebotsabgabe

"Die eVergabe spart Zeit, da Postwege entfallen."

"Sie hilft, Fehler zu vermeiden, die zum Ausschluss des Angebotes führen können."

eVergabe Schritt für Schritt
über die Vergabeplattform des Deutschen Ausschreibungsblattes

  • Wenn Sie kein Kunde des Komfort-Tarifes sind, sichten Sie die Ihnen vorliegende Bekanntmachung und klicken entweder auf den darin enthaltenen Link oder Sie kopieren sich die Vergabenummer.
  • Als Kunde des Komfort-Tarifes können Sie direkt auf "Vergabeunterlagen herunterladen" klicken.

Klicken Sie in der blauen Navigationsleiste im oberen Bildschrimbereich auf "Vergabeunterlagen herunterladen". Geben Sie nun die Vergabenummer ein und bestätigen Sie dies.

Melden Sie sich an, bzw. registrieren Sie sich und melden Sie sich danach an.

Für die reine eVergabe reicht der kostenfreie Basis-Tarif aus. Mit dem Komfort-Tarif steht Ihnen auch die Recherche inkl. der E-Mail-Benachrichtung bei neuen Ausschreibungen zur Verfügung.

Tarife für Unternehmen

Nun können Sie die Vergabeunterlagen entweder als Zip-Datei herunterladen oder aber diese direkt im Bietercockpit öffnen und bearbeiten.

In den meisten Ausschreibungen wird die Signatur in Textform zugelassen sein. Dies bedeutet, dass Sie lediglich im Angebotsschreiben in dem dafür vorgesehenen Textfeld Ihren Namen eintragen müssen. Keine Angst - dies kann nicht vergessen werden, da es sich hierbei um ein Pflichtfeld handelt.  Sie erkennen Pflichtfelder daran, dass sie in oranger Farbe hervorgehoben werden. Eine elektronische Angebotsabgabe ist nicht möglich, ohne diese Felder auszufüllen.

Die Beschaffung einer elektronischen Signatur bei einem sogenannten Trust-Center gehört damit der Vergangenheit an, auch wenn sie weiterhin möglich ist.

Nehmen Sie Kontakt auf. Wir freuen uns auf Sie.
Hotline für Unternehmen

0211 / 88 27 38 - 288

Hotline für Ausschreibende

0211 / 88 27 38 - 23

Sie erreichen uns ab 08:00 Uhr.
Mo.+Di. bis 16:30 | Mi.+Do. bis 16:00 |Fr. bis 14:30 Uhr.