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Fristverkürzung aufgrund einer Vorinformation

Nach § 38 Abs. 3 VgV kann die Mindestfrist für den Eingang von Angeboten im offenen Verfahren auf 15 Tage und im nicht offenen Verfahren oder Verhandlungsverfahren auf 10 Tage verkürzt werden, wenn der öffentliche Auftraggeber eine Vorinformation gem. § 38 Abs. 1 VgV veröffentlicht.

Grund für diese Fristverkürzung ist die Tatsache, dass interessierte Unternehmen durch eine Vorinformation frühzeitig über die beabsichtigte Beschaffung und das vorgesehene Vergabeverfahren informiert werden. Sie erhalten dadurch bereits sehr frühzeitig wichtige Informationen über beabsichtigte Vergabeverfahren und können sich bereits im Vorfeld über die Ausschreibung vorbereiten.

Um diese Fristverkürzung zu bewirken, muss die Vorabinformation bestimmten Formalien entsprechen. Die Vorinformation muss mindestens 35 Kalendertage vor Absendung der Bekanntmachung der Ausschreibung zur Veröffentlichung an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union übermittelt worden sein und höchstens 12 Monate vor Absendung der Bekanntmachung der Ausschreibung zur Veröffentlichung an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union übermittelt worden sein (§ 38 Abs. 3 VgV). Für die Veröffentlichung einer Vorinformation existiert ein eigenes Standardformular, das zwingend zu verwenden ist (§ 38 Abs. 2 VgV).

Ausschreibungen und eVergabe
beim Deutschen Ausschreibungsblatt

Seit 1954 wird das Deutsche Ausschreibungsblatt von öffentlichen, gewerblichen und privaten Auftraggebern als Medium zur bundesweiten Bekanntmachung von Ausschreibungen genutzt. Ob Print oder Online - wir veröffentlichen aktuelle Aufträge für Bau-, Liefer- und Dienstleistungsausschreibungen.

Neben Bundes-, Landes-, Kreis- und Kommunalbehörden informieren Flughäfen, Krankenhäuser, Forschungseinrichtungen sowie weitere Institutionen im Deutschen Ausschreibungsblatt – vormals Bundesausschreibungsblatt – über ihre Ausschreibungen oder Verkaufs- und Verpachtungsangebote. Es werden nationale sowie europaweite Ausschreibungen bekannt gegeben.

Neben der zentralen Bekanntmachungsplattform stellt das Deutsche Ausschreibungsblatt auch die eVergabe bereit. Unter Angabe der Vergabenummer können Sie hier auch direkt Ihre Vergabeunterlagen herunterladen

Nehmen Sie Kontakt auf. Wir freuen uns auf Sie.
Hotline für Unternehmen

0211 / 88 27 38 - 288

Hotline für Ausschreibende

0211 / 88 27 38 - 23

Sie erreichen uns ab 08:00 Uhr.
Mo.+Di. bis 16:30 | Mi.+Do. bis 16:00 |Fr. bis 14:30 Uhr.