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Gleichbehandlungsgrundsatz

Der Gleichbehandlungsgrundsatz gehört neben dem Transparenzgrundsatz und dem Wettbewerbsgrundsatz zu den wesentlichen Verfahrensgrundsätzen jedes Vergabeverfahrens. Die Teilnehmer an einem Vergabeverfahren sind gleich zu behandeln, es sei denn, eine Ungleichbehandlung ist aufgrund dieses Gesetzes ausdrücklich geboten oder gestattet (§ 97 Abs. 2 GWB). Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist in allen Phasen des Vergabeverfahrens zu beachten und verlangt, dass allen Bewerbern und Bietern gleiche Chancen beim Zugang zum Wettbewerb und der Möglichkeit, den Zuschlag zu erhalten, eingeräumt werden.

In der Praxis bedeutet dies, dass keiner der Bieter relevante Informationsvorsprünge haben darf, also auch nicht vorbefasste Unternehmen oder Projektanten, dass für alle Bieter einheitliche Fristen und Eignungs- und Zuschlagskriterien gelten und dass diese Kriterien auf alle Bieter gleichmäßig angewendet werden.

Ausschreibungen und eVergabe
beim Deutschen Ausschreibungsblatt

Seit 1954 wird das Deutsche Ausschreibungsblatt von öffentlichen, gewerblichen und privaten Auftraggebern als Medium zur bundesweiten Bekanntmachung von Ausschreibungen genutzt. Ob Print oder Online - wir veröffentlichen aktuelle Aufträge für Bau-, Liefer- und Dienstleistungsausschreibungen.

Neben Bundes-, Landes-, Kreis- und Kommunalbehörden informieren Flughäfen, Krankenhäuser, Forschungseinrichtungen sowie weitere Institutionen im Deutschen Ausschreibungsblatt – vormals Bundesausschreibungsblatt – über ihre Ausschreibungen oder Verkaufs- und Verpachtungsangebote. Es werden nationale sowie europaweite Ausschreibungen bekannt gegeben.

Neben der zentralen Bekanntmachungsplattform stellt das Deutsche Ausschreibungsblatt auch die eVergabe bereit. Unter Angabe der Vergabenummer können Sie hier auch direkt Ihre Vergabeunterlagen herunterladen

Nehmen Sie Kontakt auf. Wir freuen uns auf Sie.
Hotline für Unternehmen

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Hotline für Ausschreibende

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