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Juristische Person des öffentlichen Rechts

Als juristische Person wird eine Personenvereinigung oder ein Zweckvermögen mit anerkannter rechtlicher Selbständigkeit bezeichnet. Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, Anstalten des öffentlichen Rechts und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Körperschaften des öffentlichen Rechts können Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Landkreise und Gemeinden), Verbandskörperschaften (Gemeindeverbände) und Personal- und Realkörperschaften (Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und Universitäten) sein.

Gebietskörperschaften, Bund, Länder, Landkreise, Städte und Gemeinden sowie deren Sondervermögen und Verbände, sind gem. § 99 Nr. 1 und 3 GWB öffentliche Auftraggeber. Andere juristische Personen des öffentlichen Rechts sind unter den Voraussetzungen der § 99 Nr. 2 und 4 GWB öffentliche Auftraggeber.

Ausschreibungen und eVergabe
beim Deutschen Ausschreibungsblatt

Seit 1954 wird das Deutsche Ausschreibungsblatt von öffentlichen, gewerblichen und privaten Auftraggebern als Medium zur bundesweiten Bekanntmachung von Ausschreibungen genutzt. Ob Print oder Online - wir veröffentlichen aktuelle Aufträge für Bau-, Liefer- und Dienstleistungsausschreibungen.

Neben Bundes-, Landes-, Kreis- und Kommunalbehörden informieren Flughäfen, Krankenhäuser, Forschungseinrichtungen sowie weitere Institutionen im Deutschen Ausschreibungsblatt – vormals Bundesausschreibungsblatt – über ihre Ausschreibungen oder Verkaufs- und Verpachtungsangebote. Es werden nationale sowie europaweite Ausschreibungen bekannt gegeben.

Neben der zentralen Bekanntmachungsplattform stellt das Deutsche Ausschreibungsblatt auch die eVergabe bereit. Unter Angabe der Vergabenummer können Sie hier auch direkt Ihre Vergabeunterlagen herunterladen

Nehmen Sie Kontakt auf. Wir freuen uns auf Sie.
Hotline für Unternehmen

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Hotline für Ausschreibende

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