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Mitwirkung Dritter

Was bedeutet die Mitwirkung Dritter in Vergabeverfahren?

Zur Abwicklung von Vergabeverfahren bedienen sich öffentliche Auftraggeber regelmäßig der Mitwirkung Dritter, z.B. Rechtsanwälten, Projektsteuerern oder sonstiger Berater.

Bei komplexen Vergabeverfahren können Dritte den Sachverhalt in kaufmännischer, fachlich- technischer und juristischer Hinsicht aufarbeiten, Aufgaben der Verfahrenskonzeption und -durchführung übernehmen und Entscheidungen vorbereiten.

Grenzen von mitwirkenden Dritten bei Entscheidungen

Ihre Grenzen findet die Mitwirkung Dritter im Vergabeverfahren bei Entscheidungen. Die im Laufe des Vergabeverfahrens erforderlich werdenden Entscheidungen, z.B. die abschließende Entscheidung über die Teilnehmerauswahl bei zweistufigen Vergabeverfahren, die Bewertung der Angebote oder die Zuschlagsentscheidung, müssen vom Auftraggeber selbst getroffen werden.

Eine Übertragung einer Vergabeentscheidung auf einen externen Dritten ist unzulässig. Allerdings dürfen Dritte die Entscheidungen des Auftraggebers vorbereiten. Der Auftraggeber kann sich auch den Vorschlag des von ihm eingeschalteten Dritten zu eigen machen.

Entscheidend ist, dass sich der Auftraggeber mit dem Vorschlag des Dritten inhaltlich auseinandersetzt, das Für und Wider abwägt und eine eigene Entscheidung trifft. Die Abwägung und die Entscheidung sind durch einen Vergabevermerk zu dokumentieren.

Ausschreibungen und eVergabe
beim Deutschen Ausschreibungsblatt

Seit 1954 wird das Deutsche Ausschreibungsblatt von öffentlichen, gewerblichen und privaten Auftraggebern als Medium zur bundesweiten Bekanntmachung von Ausschreibungen genutzt. Ob Print oder Online - wir veröffentlichen aktuelle Aufträge für Bau-, Liefer- und Dienstleistungsausschreibungen.

Neben Bundes-, Landes-, Kreis- und Kommunalbehörden informieren Flughäfen, Krankenhäuser, Forschungseinrichtungen sowie weitere Institutionen im Deutschen Ausschreibungsblatt – vormals Bundesausschreibungsblatt – über ihre Ausschreibungen oder Verkaufs- und Verpachtungsangebote. Es werden nationale sowie europaweite Ausschreibungen bekannt gegeben.

Neben der zentralen Bekanntmachungsplattform stellt das Deutsche Ausschreibungsblatt auch die eVergabe bereit. Unter Angabe der Vergabenummer können Sie hier auch direkt Ihre Vergabeunterlagen herunterladen

Nehmen Sie Kontakt auf. Wir freuen uns auf Sie.
Hotline für Unternehmen

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