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Vergaberecht

Das Vergaberecht, auch als öffentliches Auftrags- und Beschaffungs-, Verdingungswesen bezeichnet, umfasst die Gesamtheit der Regeln und Vorschriften, die ein Träger öffentlicher Gewalt bei der Beschaffung von sachlichen Mitteln und Leistungen, die er zur Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben benötigt, zu beachten hat. Das Vergaberecht umfasst ebenso Rechts- und Verfahrensregeln, nach denen die Bieter Rechtsschutz wegen der Verletzung der Verfahrensregeln beim Einkauf von Leistungen suchen können.

Das Vergaberecht ist in folgenden Gesetzen und Vorschriften geregelt:

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),

Verordnung für die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV),

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A),

Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A),

Sektorenverordnung (SektVO)

Unterschwellenverordnung (UVgO)

sowie

Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV),

Vergabeordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) und

Haushaltsrecht der öffentlichen Hand (BHO, LHO, gem. HVO).


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Vergaberecht: Aktuelle Entwicklungen und Rechtsprechung

Ausschreibungen und eVergabe
beim Deutschen Ausschreibungsblatt

Seit 1954 wird das Deutsche Ausschreibungsblatt von öffentlichen, gewerblichen und privaten Auftraggebern als Medium zur bundesweiten Bekanntmachung von Ausschreibungen genutzt. Ob Print oder Online - wir veröffentlichen aktuelle Aufträge für Bau-, Liefer- und Dienstleistungsausschreibungen.

Neben Bundes-, Landes-, Kreis- und Kommunalbehörden informieren Flughäfen, Krankenhäuser, Forschungseinrichtungen sowie weitere Institutionen im Deutschen Ausschreibungsblatt – vormals Bundesausschreibungsblatt – über ihre Ausschreibungen oder Verkaufs- und Verpachtungsangebote. Es werden nationale sowie europaweite Ausschreibungen bekannt gegeben.

Neben der zentralen Bekanntmachungsplattform stellt das Deutsche Ausschreibungsblatt auch die eVergabe bereit. Unter Angabe der Vergabenummer können Sie hier auch direkt Ihre Vergabeunterlagen herunterladen

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