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Vergabestrafrecht

Im Rahmen eines Vergabeverfahrens sind sowohl auf Seiten des öffentlichen Auftraggebers, als auch auf Seiten der Bewerber und Bieter vielfältige Straftaten und Ordnungswidrigkeiten sanktioniert. Hierzu gehören u.a. wettbewerbswidrige Absprachen bei Ausschreibungen, Korruptionsdelikte bei der Auftragsanbahnung, Betrugs- und Untreuetaten bei der Beschaffung der finanziellen Mittel und der Abrechnung usw. In Betracht kommen also u.a. folgende Straftatbestände: Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Betrug (§ 263 StGB) und Untreue (§ 266 StGB) sowie verschiedene Ordnungswidrigkeiten, u.a. nach § 81 GWB.

Vergabestrafrechtliche und –bußgeldrechtliche Verfahren richten sich grundsätzlich gegen Einzelpersonen. Geldbußen können auch gegen juristische Personen und Personenvereinigungen verhängt werden (§ 30 OWiG).

Ausschreibungen und eVergabe
beim Deutschen Ausschreibungsblatt

Seit 1954 wird das Deutsche Ausschreibungsblatt von öffentlichen, gewerblichen und privaten Auftraggebern als Medium zur bundesweiten Bekanntmachung von Ausschreibungen genutzt. Ob Print oder Online - wir veröffentlichen aktuelle Aufträge für Bau-, Liefer- und Dienstleistungsausschreibungen.

Neben Bundes-, Landes-, Kreis- und Kommunalbehörden informieren Flughäfen, Krankenhäuser, Forschungseinrichtungen sowie weitere Institutionen im Deutschen Ausschreibungsblatt – vormals Bundesausschreibungsblatt – über ihre Ausschreibungen oder Verkaufs- und Verpachtungsangebote. Es werden nationale sowie europaweite Ausschreibungen bekannt gegeben.

Neben der zentralen Bekanntmachungsplattform stellt das Deutsche Ausschreibungsblatt auch die eVergabe bereit. Unter Angabe der Vergabenummer können Sie hier auch direkt Ihre Vergabeunterlagen herunterladen

Nehmen Sie Kontakt auf. Wir freuen uns auf Sie.
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