Die Vergabeunterlagen umfassen alle Angaben, die erforderlich sind, um dem Bewerber oder Bieter eine Entscheidung zur Teilnahme am Vergabeverfahren zu ermöglichen (§ 29 Abs. 1 Satz 1 VgV).
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Die Vergabeunterlagen bestehen in der Regel aus
- dem Anschreiben, insbesondere der Aufforderung zur Abgabe von Teilnahmeanträgen oder Angeboten oder Begleitschreiben für die Abgabe der angeforderten Unterlagen,
- der Beschreibung der Einzelheiten der Durchführung des Verfahrens (Bewerbungsbedingungen), einschließlich der Angabe der Eignungs- und Zuschlagskriterien, sofern nicht bereits in der Auftragsbekanntmachung genannt und
- den Vertragsunterlagen, die aus der Leistungsbeschreibung und den Vertragsbedingungen bestehen (§ 29 Abs. 1 VgV).
Für den Unterschwellenbereich enthalten § 8 Abs. 1 VOB/A und § 8 VOL/A entsprechende Regelungen. Nach § 8 Abs. 1 VOB/A bestehen die Vergabeunterlagen aus dem Anschreiben (Aufforderung zur Angebotsabgabe), ggf. Teilnahmebedingungen und den Vertragsunterlagen. Nach § 8 Abs. 1 VOL/A bestehen die Vergabeunterlagen in der Regel aus dem Anschreiben (Aufforderung zur Angebotsabgabe oder Begleitschreiben für die Abgabe der angeforderten Unterlagen), der Beschreibung der Einzelheiten zur Durchführung des Verfahrens (Bewerbungsbedingungen), einschließlich der Angabe der Zuschlagskriterien, sofern nicht in der Bekanntmachung bereits genannt und den Vertragsunterlagen, die aus Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen bestehen.
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