Praxisnahe Informationen

zu Ausschreibungen und eVergabe

Erfolgreiche Angebotsabgabe Schulung für Unternehmen Termine ansehen

Blog

Beschluss der VK Nordbayern - Elektronische Angebotsabgabe: Schriftliche Angebote trotz technischer Probleme unzulässig

Erstellt von RA Wolf-D. Glockner:Rechtliches Tipps für Ausschreibende

Die Vergabekammer Nordbayern hat entschieden, dass schriftliche Angebote unter allen Umständen auszuschließen sind, wenn der Auftraggeber vorgegeben hat, dass die Angebote in elektronischer Form einzureichen sind. Dies gilt auch bei technischen Problemen und selbst dann, wenn für diese technischen Probleme der Auftraggeber verantwortlich ist. Die Frage der Verantwortlichkeit und die Folgen sind ggf. in einem Verfahren vor einem Zivilgericht für die Geltendmachung eines Schadensersatzes zu klären (Vergabekammer Nordbayern, Beschluss vom 26.02.2015, 21.VK–3194-42/14).

Autor: Wolf-D. Glockner

Wolf-D. Glockner greift für das Deutsche Ausschreibungsblatt die wichtigsten Urteile auf und veröffentlicht sie angereichert mit seinem Fachwissen. Rechtsanwalt Glockner ist auch Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater und Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern. Durch seine fachübergreifende Qualifizierung bietet er ein umfangreiches Wissen und Erfahrung. Er ist als Rechtsanwalt in Duisburg tätig und seit mehr als 10 Jahren unser zuverlässiger Berater im Vergaberecht.

Kanzlei:
GSG-Parner Gergolla Schnabel Glockner
Steuerberater Rechtsanwalt PartGmbB
www.gsg-partner.de

Zurück zur Übersicht