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Beschluss des OLG Schleswig-Holstein - Einseitige Leistungsbestimmung macht Volumenaufstockung vergaberechtswidrig
Die Aufstockung eines bereits beauftragten Volumens in großem Umfang durch einseitige Leistungsbestimmung vergaberechtswidrig
Das OLG Schleswig-Holstein hat entschieden, dass eine Neuvergabe eines Auftrags auch im Falle der Aufstockung eines bereits beauftragten Volumens vorliegt, wenn das bisherige Auftragsvolumen durch eine einseitige Leistungsbestimmung oder Option in einem solch großen Umfang erweitert wird, dass es nicht mehr von dem ursprünglich geschlossenen Vertrag erfasst wird und wenn das einseitige Leistungsbestimmungsrecht im Ursprungsvertrag nicht hinreichend qualitativ oder quantitativ definiert oder begrenzt ist. Die dann vorliegende Neuvergabe eines Auftrags kann – bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen – nicht wirksam ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens erfolgen (§ 101 b Abs. 1 Nr. 2 GWB). (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss v. 28.08.2015 – 1 Verg 1/15)

Wolf-D. Glockner greift für das Deutsche Ausschreibungsblatt die wichtigsten Urteile auf und veröffentlicht sie angereichert mit seinem Fachwissen. Rechtsanwalt Glockner ist auch Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater und Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern. Durch seine fachübergreifende Qualifizierung bietet er ein umfangreiches Wissen und Erfahrung. Er ist als Rechtsanwalt in Duisburg tätig und seit mehr als 10 Jahren unser zuverlässiger Berater im Vergaberecht.
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GSG-Parner Gergolla Schnabel Glockner
Steuerberater Rechtsanwalt PartGmbB
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