Das Gewerk Abbrucharbeiten beinhaltet den kompletten oder teilweisen Abriss von Gebäuden und Bauwerken aller Art, wie Straßen und Tunnel.
Die vorbereitenden Maßnahmen für einen Abriss, Teilabriss oder die Demontage eines Gebäudes werden als Entkernung bezeichnet. Dabei werden alle Einbauteile, wie beispielweise Türen, Fenster, Böden und Gebäudetechnik sowie nichttragende Innenwände, entfernt. Dabei bleiben die Fassaden und damit das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes erhalten. Anschließend kann der Abriss erfolgen. Der komplette Abriss eines Gebäudes kann mit Hilfe von Abrissbirnen und Einschlagen, Eindrücken, Schneiden, Sprengen, Bohren und Sägen durchgeführt werden. Im Gegensatz dazu werden beim teilweisen Abriss oft Form und Qualität der Bausubstanz verändert.
Soll ein neues Gebäude auf dem Abbruchgelände entstehen, so gehört nach den Abbrucharbeiten auch die Baureifmachung für das neue Bauwerk mit zu diesem Gewerk.
Abbrucharbeiten bedürfen einer gründlichen Planung sowie einer fachgerechten Entsorgung des Abbruchmaterials. Das Abbruchmaterial wird zu großen Teilen wiederverwertet bzw. recycelt. Im Straßenbau ist zum Beispiel die Wiederverwertung des Abbruchs von Straßenmaterial von großer Bedeutung.
Eine Technik, die bei Abbrucharbeiten angewendet wird, ist der Rückbau. Hierbei wird das Gebäude buchstäblich in seine Einzelteile zerlegt und fachgerecht entsorgt. Besonders wenn in dem Bauwerk gefährliche Baustoffe, wie beispielsweise asbesthaltige Materialien, verbaut wurden, ist ein ordnungsgemäßer Rückbau zwingend erforderlich und gesetzlich vorgeschrieben. In wenigen Fällen ist auch eine Sprengung des Gebäudes möglich, wenn ein Komplettabriss durchgeführt werden soll.
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