Umfrage zu den Auswirkungen des § 75a GO-NRW
Einleitung
Zum 01.01.2026 tritt in Nordrhein-Westfalen die Neufassung des § 75 der Gemeindeordnung in Kraft.
Der neue § 75a GO-NRW – Allgemeine Vergabegrundsätze lautet:
(1) Die Gemeinde hat die Vergabe von öffentlichen Aufträgen vorbehaltlich anderweitiger Rechtsvorschriften wirtschaftlich, effizient und sparsam unter Beachtung der Grundsätze von Gleichbehandlung und Transparenz zu gestalten. Dies gilt auch für öffentliche Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte. Die Geltung höherrangiger Vorschriften bleibt unberührt.
(2) Die Gemeinde darf Regelungen, die die Durchführung von Vergaben einschränken, nur durch Satzungsbeschluss erlassen.
Auf dieser Grundlage bitten wir Sie um Ihre kurze Einschätzung zu den untenstehenden zehn Fragen.
Zweck der Umfrage
Analyse der Einschätzungen kommunaler Stellen zu den erwarteten Auswirkungen von § 75a GO-NRW, um typische Herausforderungen und Optimierungsbedarfe für Vergabeprozesse zu identifizieren.
Die Ergebnisse werden im Anschluss auf dieser Seite und in unserem Blog veröffentlicht.
Datenschutzhinweis
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Zeitraum der Umfrage
Die Umfrage ist bis zum 10.12.2025 geöffnet.