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Umfrage zu den Auswirkungen des § 75a GO-NRW

Einleitung

Zum 01.01.2026 tritt in Nordrhein-Westfalen die Neufassung des § 75 der Gemeindeordnung in Kraft.

Der neue § 75a GO-NRW – Allgemeine Vergabegrundsätze lautet:

(1) Die Gemeinde hat die Vergabe von öffentlichen Aufträgen vorbehaltlich anderweitiger Rechtsvorschriften wirtschaftlich, effizient und sparsam unter Beachtung der Grundsätze von Gleichbehandlung und Transparenz zu gestalten. Dies gilt auch für öffentliche Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte. Die Geltung höherrangiger Vorschriften bleibt unberührt.
(2) Die Gemeinde darf Regelungen, die die Durchführung von Vergaben einschränken, nur durch Satzungsbeschluss erlassen.

Auf dieser Grundlage bitten wir Sie um Ihre kurze Einschätzung zu den untenstehenden zehn Fragen.

Zweck der Umfrage

Analyse der Einschätzungen kommunaler Stellen zu den erwarteten Auswirkungen von § 75a GO-NRW, um typische Herausforderungen und Optimierungsbedarfe für Vergabeprozesse zu identifizieren.

Die Ergebnisse werden im Anschluss auf dieser Seite und in unserem Blog veröffentlicht.

Datenschutzhinweis

Zum Datenschutz im Zusammenhang mit dem Besuch unserer Webseite verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung. Bei dieser Umfrage werden keine personenbezogenen Daten erhoben. Eine Verbindung mit anderen Daten erfolgt nicht.

Zeitraum der Umfrage

Die Umfrage ist bis zum 10.12.2025 geöffnet.

Fragebogen

Wie beurteilen Sie die Auswirkungen von § 75a GO-NRW auf den Verwaltungsaufwand in der kommunalen Vergabe?
Welche Auswirkungen erwarten Sie auf das Preisniveau?
Welche Auswirkungen erwarten Sie auf die Akzeptanz der Vergabeverfahren bei Bietern?
Wie bewerten Sie die Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU)?
Wie beurteilen Sie die Auswirkungen von § 75a GO-NRW auf Transparenz und Korruptionsprävention in der Beschaffung?
Wie wirken sich die Vorgaben auf die Rechtssicherheit für Sachbearbeitende aus?
Bitte ordnen Sie Ihre Institution zu.
Wie setzt Ihre Organisation die Vorgaben um?
Bitte wählen Sie Ihre Funktion.
Wie gut kennen Sie sich mit den Inhalten von § 75a aus?