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Umfrage zu den Auswirkungen des neuen § 75a GO-NRW

Erstellt von Heinz Bleck:Heinz Bleck Rechtliches Tipps für Ausschreibende

Kommunale Einschätzungen zum neuen § 75a GO-NRW: Wir starten eine landesweite Umfrage

Der neue § 75a GO-NRW stellt Kommunen in Nordrhein-Westfalen vor eine organisatorische Neuausrichtung der Beschaffungs- und Ausschreibungsprozesse. Ab dem 01.01.2026 gelten neue Vorgaben zur internen Struktur der Vergabeprozesse – mit Folgen für Zuständigkeiten, Abläufe, Dokumentation und den Arbeitsalltag vieler Sachbearbeitender.

Mit der Reform entfällt z. B. die bislang verbindliche Pflicht zur Anwendung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) sowie der VOB/A (Abschnitt 1), sofern Kommunen diese nicht per Satzung weiterhin in Bezug nehmen. Damit verändert sich die bisherige Rechtsgrundlage vieler interner Verfahren grundlegend.

Bevor die Regelung in Kraft tritt, möchten wir ein aktuelles Stimmungsbild einfangen. Ihre Teilnahme an unserer kurzen anonymen Umfrage hilft dabei, Erwartungen und Einschätzungen zu dokumentieren und später – im Rahmen einer geplanten Folgeerhebung – vergleichen zu können. Sie richtet sich an Vergabestellen, Kämmereien, Rechtsbereiche, Bauverwaltungen und weitere Organisationseinheiten, die von der Umstellung betroffen sind.

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Warum diese Befragung sinnvoll ist

Die Einführung des § 75a GO-NRW wirft zahlreiche praktische Fragen auf, die derzeit vielerorts diskutiert werden – unter anderem:

  • Wie verändert sich der Verwaltungsaufwand?
  • Welche Auswirkungen sind auf das Preisniveau zu erwarten?
  • Wie wirkt sich die Umstellung auf die Beteiligung von Unternehmen – insbesondere KMU – aus?
  • Welche Effekte ergeben sich in Bezug auf Transparenz und Korruptionsprävention?
  • Wie steht es um die Rechtssicherheit für Sachbearbeitende?
  • Wie vertraut sind sie kurz vor Einführung mit den neuen Vorgaben?

Die Umfrage liefert einen kompakten, übergeordneten Eindruck der Stimmungslage und schafft einen transparenten Blick auf landesweite Tendenzen.

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Zielgruppe der Befragung

Die Umfrage richtet sich an:

  • kommunale Vergabestellen
  • Kämmereien und Finanzbereiche
  • Rechts- und Grundsatzreferate
  • Fachämter mit eigener Beschaffung
  • Bauverwaltungen (Hochbau/Tiefbau)
  • zentrale Organisationseinheiten, Stabsstellen und Leitungsebenen

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So funktioniert die Teilnahme

Die Befragung umfasst zehn kurze Fragen zu den erwarteten Auswirkungen des § 75a GO-NRW – etwa zu Verwaltungsaufwand, Preisniveau, Akzeptanz bei Unternehmen und internen Rollenverteilungen.

Die Teilnahme dauert rund drei Minuten. 

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Was mit den Ergebnissen passiert

Die Auswertung erfolgt auf der Webseite des Deutschen Ausschreibungsblattes. Nach Abschluss der Teilnahmephase veröffentlichen wird veröffentlicht:

  1. die anonymen Rohdaten,
  2. eine ausführliche Analyse,
  3. ein interaktives Dashboard mit Filtermöglichkeiten und
  4. eine fachliche Einordnung der zentralen Tendenzen.

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Geplant: Zweite Erhebung nach der Umstellung

Nach Inkrafttreten des § 75a GO-NRW führen wir eine weitere Befragung durch. Dadurch können die heute abgegebenen Erwartungen mit der späteren subjektiven Einschätzung verglichen und Entwicklungen nachvollzogen werden.

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Transparenz für die kommunale Praxis

Ziel ist es, Erwartungen und spätere Erfahrungen gegenüberzustellen und dadurch einen nachvollziehbaren Verlauf der Einführung abzubilden. Interessierte erhalten so:

  • ein klares Bild der landesweiten Ausgangslage,
  • eine fundierte Vergleichsmöglichkeit nach der Umstellung und
  • eine transparente Einordnung als Orientierung für interne Vorbereitungsprozesse.

Wir freuen uns über Ihre Teilnahme.

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