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5 Fakten über Ausschreibungen, die kaum jemand kennt

Erstellt von Bettina Giemsa:Bettina Giemsa Branchen Infos Tipps für Unternehmen
Hände befestigen bunte Haftnotizen an einer Glaswand während eines Meetings

Öffentliche Ausschreibungen gelten für viele Unternehmen als bürokratisch, unübersichtlich und schwer zugänglich. Doch hinter dem scheinbar komplizierten Verfahren verbergen sich häufig unterschätzte Chancen – auch und gerade für kleine und mittelständische Betriebe. In diesem Beitrag erfahren Sie fünf Fakten über Ausschreibungen, die den meisten unbekannt sind – Ihnen jedoch einen entscheidenden Vorteil verschaffen können.

Ausschreibungen müssen KMU-freundlich gestaltet sein

Es hält sich hartnäckig das Gerücht, dass nur große Konzerne Chancen bei öffentlichen Aufträgen haben. Doch das Gegenteil ist der Fall: Die Vergaberegeln schreiben vor, dass Ausschreibungen so gestaltet werden sollen, dass kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ebenfalls teilnehmen können. Das bedeutet unter anderem, dass Leistungen in Einzellose aufgeteilt werden, statt nur als Gesamtauftrag vergeben zu werden.

Tipp: Achten Sie auf Ausschreibungen mit Losaufteilung – so können Sie sich gezielt auf Teilbereiche bewerben, die zu Ihrem Portfolio passen.

Der günstigste Preis gewinnt nicht automatisch

Viele Unternehmen verzichten auf eine Bewerbung, weil sie glauben, im Preis ohnehin nicht mithalten zu können. Dabei ist der niedrigste Preis selten das einzige Zuschlagskriterium. Immer häufiger zählen auch qualitative Aspekte wie Erfahrung, Nachhaltigkeit, technisches Konzept oder Service. Diese Kriterien sind in den Vergabeunterlagen transparent aufgeführt.

Tipp: Stellen Sie heraus, welchen Mehrwert Ihr Angebot bietet – sei es durch Zuverlässigkeit, Qualität oder besondere Kompetenz.

Sie können sich gegen fehlerhafte Verfahren wehren

Wussten Sie, dass Sie bei einer unfairen oder fehlerhaften Ausschreibung rechtlich vorgehen können? Wenn zum Beispiel die Anforderungen unklar oder diskriminierend sind, haben Sie das Recht zur Rüge – also zur formellen Beschwerde beim Auftraggeber. Bei schwerwiegenden Fehlern kann sogar ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer eingeleitet werden.

Tipp: Sollten Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Ausschreibung haben, dokumentieren Sie Ihre Beobachtungen – und holen Sie im Zweifel juristischen Rat ein.

Auch kreative und beratende Leistungen werden ausgeschrieben

Ausschreibungen betreffen nicht nur Bauprojekte oder IT-Dienstleistungen. Tatsächlich gibt es regelmäßig Verfahren für Agenturen in den Bereichen Beratung, Coaching, Design und Kreation sowie vielen weiteren Berufsgruppen. Öffentliche Auftraggeber suchen nach externem Know-how – zum Beispiel für Schulungen, Kommunikationsstrategien oder interne Prozesse.

Tipp: Richten Sie sich Benachrichtigungen auf Ausschreibungsplattformen ein, die auf Ihre Branche zugeschnitten sind – so bleiben Sie immer auf dem Laufenden.

Einmal vorbereitet – mehrfach einsetzbar

Ja, die erste Ausschreibung kostet Zeit: Unternehmensnachweise zusammenstellen, Formulare ausfüllen, Angebot schreiben. Doch der Aufwand lohnt sich, denn viele Unterlagen und Inhalte lassen sich bei künftigen Verfahren wiederverwenden. Mit einer strukturierten Angebotsmappe sind Sie bestens für weitere Ausschreibungen gerüstet.

Tipp: Legen Sie sich eine zentrale digitale Ablage mit allen relevanten Dokumenten und Textbausteinen an – das spart Zeit und Nerven beim nächsten Mal.

Ausschreibungen sind oft leichter zugänglich, als Sie denken

Mit dem richtigen Wissen und einer guten Vorbereitung können öffentliche Ausschreibungen eine verlässliche und interessante Einnahmequelle für Ihr Unternehmen darstellen – ganz unabhängig von dessen Größe. Lassen Sie sich nicht von Formalitäten abschrecken: Wenn Sie die Spielregeln kennen, eröffnen sich neue Chancen für Wachstum und Sichtbarkeit.

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