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Neue Schwellenwerte ab Januar 2026

Neue Schwellenwerte festgelegt – Was bedeutet das für öffentliche Auftraggeber und Unternehmen?
Die Europäische Kommission hat am 23. Oktober 2025 neue Schwellenwerte für öffentliche Auftragsvergaben in der EU veröffentlicht. Diese gelten ab dem 1. Januar 2026 und betreffen die Mindest-Wertgrenzen, ab denen ein Vergabeverfahren europaweit ausgeschrieben werden muss.
Schwellenwerte: Was ist neu?
Die wichtigsten Änderungen im Überblick (Nettowerte):
- Für Bauaufträge: 5.404.000 Euro (statt bisher 5.538.000 Euro)
- Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge öffentlicher Auftraggeber: 216.000 Euro (statt 221.000 Euro)
- Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge zentraler Behörden: 140.000 Euro (statt 143.000 Euro)
- Für Sektorenauftraggeber und im Verteidigungsbereich: Liefer/Dienstleistungen 432.000 Euro (statt 443.000 Euro)
- Für Konzessionsvergaben: ebenfalls auf 5.404.000 Euro gesenkt.
Diese neuen Schwellenwerte gelten für den Zeitraum 2026-2027 und sind unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten anzuwenden – also auch in Deutschland.
Was sind Schwellenwerte, wer legt sie fest und warum?
Definition Schwellenwerte
Ein Schwellenwert im Vergaberecht ist eine festgelegte Wertgrenze für öffentliche Aufträge oder Dienstleistungsvergaben. Überschreitet ein Auftrag diesen Wert, so greifen besondere Vorschriften – in der EU etwa die Vergaberichtlinien.
Wer legt sie fest?
- Auf europäischer Ebene: Die Europäische Kommission passt alle zwei Jahre die Schwellenwerte für die EU-Vergaberichtlinien an – in Kooperation mit dem Government Procurement Agreement (GPA) der Welthandelsorganisation (WTO).
- In Deutschland: Diese EU-Schwellenwerte wirken unmittelbar – sobald die EU-Verordnung veröffentlicht ist, gelten die Werte auch in Deutschland.
Warum gibt es solche Schwellenwerte?
- Wettbewerb fördern: Ab der Schwelle wird ein europaweiter Markt geöffnet, größere Anbieter können teilnehmen und der Wettbewerb wird gestärkt.
- Transparenz und Gleichbehandlung: Größere öffentliche Aufträge unterliegen strengeren Regeln, damit Ausschreibungen fair, diskriminierungsfrei und transparent ablaufen.
- Regulierung vereinfachen: Für kleinere Aufträge bleibt das nationale Verfahren üblich, ohne den vollen EU-Aufwand – Schwellenwerte legen so den Übergang zwischen “national” und “europaweit” fest.
Gut zu wissen
- Entscheidend ist nicht der tatsächliche Vertragswert, sondern die geschätzte Auftragswert vor Vergabebeginn. Liegt diese Schätzung oberhalb der Schwelle, müssen die EU-Vergaberegeln beachtet werden.
- Die Schwellenwerte gelten “netto” (ohne Umsatzsteuer).
Weiterführende Informationen zum Thema Schwellenwerte
Nutzen Sie gerne das Glossar des Deutschen Ausschreibungsblatts, um sich über Schwellenwerte und verwandte Themen zu informieren. Das Glossar wird regelmäßig erweitert und aktualisiert. Natürlich steht Ihnen für zusätzliche Fragen auch unser Kundenservice gerne zur Verfügung.

Bettina Giemsa (M.A.) ist Online Marketing Managerin und Blogredakteurin beim Deutschen Ausschreibungsblatt. Mit ihrem fundierten Hintergrund in der Technologiebranche und langjähriger Erfahrung in internationaler Kommunikation bereitet sie verlässliches Fachwissen rund um das Thema öffentliche Ausschreibungen auf.
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