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Was sind Rahmenverträge bei öffentlichen Ausschreibungen?

Erstellt von Bettina Giemsa:Bettina Giemsa Tipps für Unternehmen

Wenn man im Auftragsportal des Deutschen Ausschreibungsblatts nach Ausschreibungen recherchiert, findet man auch zahlreiche Ausschreibungen für Rahmenverträge. Unternehmen, die noch nicht so viel Erfahrung mit öffentlichen Aufträgen haben, fragen sich, was genau dahintersteckt. 

Ein Rahmenvertrag ist kein einzelner Auftrag, sondern eine vertragliche Klammer für zukünftige Abrufe. Der öffentliche Auftraggeber legt darin fest:

  • welche Leistungen grundsätzlich beschafft werden,
  • zu welchen Konditionen (Preise, Reaktionszeiten, Qualitätsstandards) und
  • für welchen Zeitraum (meist 2–4 Jahre).

Einzelne Leistungen werden erst später bei Bedarf abgerufen ("Abrufaufträge"), ohne jedes Mal neu ausschreiben zu müssen. Typische Szenarien:

  • Laufzeit: 2 Jahre + Verlängerungsoption
  • Abrufe nach Bedarf
  • Mengen oft geschätzt, nicht immer garantiert.
Gärtner mit Motorsense und Aufsitzmäher bei der Rasenpflege
Grünanlagenpflege und Baumpflege sind typische Einsatzbereiche von Rahmenverträgen bei öffentlichen Ausschreibungen.

Typische Leistungen, die als Rahmenverträge ausgeschrieben werden

Rahmenverträge eignen sich besonders für wiederkehrende, schwer planbare oder standardisierte Leistungen. Sehr häufige Beispiele:

Dienstleistungen

  • Gebäudereinigung
  • Sicherheits- und Wachdienste
  • IT-Support, IT-Betrieb, Hotline
  • Beratungsleistungen (IT, Organisation, Recht)
  • Ingenieur- und Planungsleistungen
  • Wartung und Instandhaltung
  • GALA-Bau mit Grünpflege
  • Winterdienst
  • Übersetzungs- und Dolmetschleistungen
  • Schulungen / Trainings

Lieferleistungen

  • Büromaterial
  • Schulbücher
  • IT-Hardware
  • Softwarelizenzen
  • Möbel
  • Arbeitskleidung
  • Verbrauchsmaterialien (z. B. Laborbedarf)

Bau- und baunahe Leistungen

  • Rahmenverträge für Bauunterhalt
  • Kleinreparaturen
  • Tief- oder Straßenbauarbeiten
  • Elektro-/Sanitär-/Heizungsarbeiten
     

Formen von Rahmenverträgen & Tipps

 

Rahmenvertrag mit einem Unternehmen

  • Alle Abrufe gehen an diesen einen Auftragnehmer
  • Hohe Planungssicherheit, aber oft hoher Preisdruck

Rahmenvertrag mit mehreren Unternehmen

  • Rangfolge (z. B. Platz 1 zuerst, dann Platz 2)
  • oder Mini-Wettbewerbe bei jedem Abruf
  • Mehr Chancen reinzukommen, aber unsichere Abrufmengen
     

Was muss ein Unternehmen bei der Angebotserstellung besonders beachten?

Hier sind ein paar Dinge, die Sie wissen sollten:

Keine Abnahmegarantie!

  • Geschätzte Mengen ≠ garantierte Mengen
  • Auftraggeber muss nichts oder nur sehr wenig abrufen
  • Kalkulation darf nicht auf Vollauslastung basieren
    >> Unternehmen müssen das Abrufrisiko einpreisen
     

Preislogik verstehen (sehr wichtig)

Häufige Varianten:

  • Einheitspreise (z. B. €/Stunde, €/Stück)
  • Pauschalen
  • Rabattmodelle
  • Preisblätter mit vielen Positionen
     

Achtung:

  • Unrealistisch niedrige Preise rächen sich über die Laufzeit
  • Preise sind oft für mehrere Jahre fest
  • Preisgleitklauseln sind nicht selbstverständlich
     

Laufzeit & Bindung berücksichtigen

  • Preise gelten oft 2–4 Jahre
  • Kostensteigerungen (Lohn, Energie, Material) einkalkulieren
  • Kündigungsrechte genau prüfen
     

Leistungsbeschreibung genau lesen

Rahmenverträge enthalten oft:

  • sehr breite Leistungsbilder
  • Sonderleistungen “auf Zuruf”
  • Reaktionszeiten (z. B. 2 Stunden bei Störung)
    >> Eine saubere Kalkulation ist hier wichtig!
     

Abrufmechanik verstehen

  • Wer ruft ab?
  • Wie schnell muss reagiert werden?
  • Gibt es Mindestabrufe?
  • Gibt es Maximalmengen?

Das beeinflusst:

  • Personalplanung
  • Vorhaltungskosten
  • Logistik

 

Eignungs- und Zuschlagskriterien sind oft strenger

  • Erfahrung mit vergleichbaren Rahmenverträgen
  • Referenzen über mehrere Jahre
  • Zuschlag oft nicht nur nach Preis, sondern z. B.: Qualität, Organisation, Nachhaltigkeit oder Reaktionszeiten
     

Risiko von “Rosinenpickerei”

Bei Mehrfach-Rahmenverträgen:

  • Auftraggeber ruft nur die unattraktiven Leistungen ab
  • Oder nur in ungünstigen Zeiten
    >> Mischkalkulation sehr bewusst machen
     

Kurz zusammengefasst: Rahmenverträge in öffentlichen Ausschreibungen

Rahmenverträge sind langfristige Vereinbarungen zwischen öffentlichen Auftraggebern und einem oder mehreren Unternehmen, die die Konditionen für spätere Einzelabrufe festlegen, ohne dass für jeden Bedarf neu ausgeschrieben werden muss.

Typische Einsatzbereiche

  • Wiederkehrende, standardisierte oder schwer planbare Leistungen
  • Dienstleistungen (z. B. IT, Reinigung, Wartung, Beratung)
  • Lieferleistungen (z. B. Büromaterial, IT-Hardware)
  • Bau- und baunahe Leistungen (z. B. Bauunterhalt, Kleinreparaturen)

Vorteile für Unternehmen

Rahmenverträge bieten attraktive strategische Chancen:

  • Langfristige Auftragsmöglichkeiten
    → Vertragslaufzeiten von meist 2–4 Jahren schaffen Planungsperspektive
  • Erleichterter Zugang zu Folgeaufträgen
    → Abrufe erfolgen ohne erneuten Wettbewerb oder nur mit Mini-Wettbewerben
  • Stabile Kundenbeziehung zum öffentlichen Auftraggeber
    → Gute Leistung erhöht Abrufwahrscheinlichkeit und Chancen bei Folgeausschreibungen
  • Reduzierter Akquise- und Angebotsaufwand
    → Ein Angebot kann zu vielen Einzelaufträgen führen
  • Referenzwirkung
    → Rahmenverträge sind hochwertige Referenzen für weitere Vergabeverfahren
  • Skaleneffekte möglich
    → Bei ausreichenden Abrufen lassen sich Prozesse, Personal und Beschaffung effizient bündeln

Rahmenverträge sind kein Selbstläufer, aber:

  • sie sind strategisch sehr wertvoll,
  • ideal zur langfristigen Marktplatzierung im öffentlichen Sektor (Stichwort: Referenzen),
  • besonders attraktiv für Unternehmen mit stabilen Strukturen und belastbarer Kostenrechnung.
     

Wer die Risiken sauber kalkuliert und die Vorteile gezielt nutzt, kann mit Rahmenverträgen dauerhafte öffentliche Auftraggeber gewinnen.
 

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