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Was sind Rahmenverträge bei öffentlichen Ausschreibungen?
Wenn man im Auftragsportal des Deutschen Ausschreibungsblatts nach Ausschreibungen recherchiert, findet man auch zahlreiche Ausschreibungen für Rahmenverträge. Unternehmen, die noch nicht so viel Erfahrung mit öffentlichen Aufträgen haben, fragen sich, was genau dahintersteckt.
Ein Rahmenvertrag ist kein einzelner Auftrag, sondern eine vertragliche Klammer für zukünftige Abrufe. Der öffentliche Auftraggeber legt darin fest:
- welche Leistungen grundsätzlich beschafft werden,
- zu welchen Konditionen (Preise, Reaktionszeiten, Qualitätsstandards) und
- für welchen Zeitraum (meist 2–4 Jahre).
Einzelne Leistungen werden erst später bei Bedarf abgerufen ("Abrufaufträge"), ohne jedes Mal neu ausschreiben zu müssen. Typische Szenarien:
- Laufzeit: 2 Jahre + Verlängerungsoption
- Abrufe nach Bedarf
- Mengen oft geschätzt, nicht immer garantiert.

Typische Leistungen, die als Rahmenverträge ausgeschrieben werden
Rahmenverträge eignen sich besonders für wiederkehrende, schwer planbare oder standardisierte Leistungen. Sehr häufige Beispiele:
Dienstleistungen
- Gebäudereinigung
- Sicherheits- und Wachdienste
- IT-Support, IT-Betrieb, Hotline
- Beratungsleistungen (IT, Organisation, Recht)
- Ingenieur- und Planungsleistungen
- Wartung und Instandhaltung
- GALA-Bau mit Grünpflege
- Winterdienst
- Übersetzungs- und Dolmetschleistungen
- Schulungen / Trainings
Lieferleistungen
- Büromaterial
- Schulbücher
- IT-Hardware
- Softwarelizenzen
- Möbel
- Arbeitskleidung
- Verbrauchsmaterialien (z. B. Laborbedarf)
Bau- und baunahe Leistungen
- Rahmenverträge für Bauunterhalt
- Kleinreparaturen
- Tief- oder Straßenbauarbeiten
- Elektro-/Sanitär-/Heizungsarbeiten
Formen von Rahmenverträgen & Tipps
Rahmenvertrag mit einem Unternehmen
- Alle Abrufe gehen an diesen einen Auftragnehmer
- Hohe Planungssicherheit, aber oft hoher Preisdruck
Rahmenvertrag mit mehreren Unternehmen
- Rangfolge (z. B. Platz 1 zuerst, dann Platz 2)
- oder Mini-Wettbewerbe bei jedem Abruf
- Mehr Chancen reinzukommen, aber unsichere Abrufmengen
Was muss ein Unternehmen bei der Angebotserstellung besonders beachten?
Hier sind ein paar Dinge, die Sie wissen sollten:
Keine Abnahmegarantie!
- Geschätzte Mengen ≠ garantierte Mengen
- Auftraggeber muss nichts oder nur sehr wenig abrufen
- Kalkulation darf nicht auf Vollauslastung basieren
>> Unternehmen müssen das Abrufrisiko einpreisen
Preislogik verstehen (sehr wichtig)
Häufige Varianten:
- Einheitspreise (z. B. €/Stunde, €/Stück)
- Pauschalen
- Rabattmodelle
- Preisblätter mit vielen Positionen
Achtung:
- Unrealistisch niedrige Preise rächen sich über die Laufzeit
- Preise sind oft für mehrere Jahre fest
- Preisgleitklauseln sind nicht selbstverständlich
Laufzeit & Bindung berücksichtigen
- Preise gelten oft 2–4 Jahre
- Kostensteigerungen (Lohn, Energie, Material) einkalkulieren
- Kündigungsrechte genau prüfen
Leistungsbeschreibung genau lesen
Rahmenverträge enthalten oft:
- sehr breite Leistungsbilder
- Sonderleistungen “auf Zuruf”
- Reaktionszeiten (z. B. 2 Stunden bei Störung)
>> Eine saubere Kalkulation ist hier wichtig!
Abrufmechanik verstehen
- Wer ruft ab?
- Wie schnell muss reagiert werden?
- Gibt es Mindestabrufe?
- Gibt es Maximalmengen?
Das beeinflusst:
- Personalplanung
- Vorhaltungskosten
- Logistik
Eignungs- und Zuschlagskriterien sind oft strenger
- Erfahrung mit vergleichbaren Rahmenverträgen
- Referenzen über mehrere Jahre
- Zuschlag oft nicht nur nach Preis, sondern z. B.: Qualität, Organisation, Nachhaltigkeit oder Reaktionszeiten
Risiko von “Rosinenpickerei”
Bei Mehrfach-Rahmenverträgen:
- Auftraggeber ruft nur die unattraktiven Leistungen ab
- Oder nur in ungünstigen Zeiten
>> Mischkalkulation sehr bewusst machen
Kurz zusammengefasst: Rahmenverträge in öffentlichen Ausschreibungen
Rahmenverträge sind langfristige Vereinbarungen zwischen öffentlichen Auftraggebern und einem oder mehreren Unternehmen, die die Konditionen für spätere Einzelabrufe festlegen, ohne dass für jeden Bedarf neu ausgeschrieben werden muss.
Typische Einsatzbereiche
- Wiederkehrende, standardisierte oder schwer planbare Leistungen
- Dienstleistungen (z. B. IT, Reinigung, Wartung, Beratung)
- Lieferleistungen (z. B. Büromaterial, IT-Hardware)
- Bau- und baunahe Leistungen (z. B. Bauunterhalt, Kleinreparaturen)
Vorteile für Unternehmen
Rahmenverträge bieten attraktive strategische Chancen:
- Langfristige Auftragsmöglichkeiten
→ Vertragslaufzeiten von meist 2–4 Jahren schaffen Planungsperspektive - Erleichterter Zugang zu Folgeaufträgen
→ Abrufe erfolgen ohne erneuten Wettbewerb oder nur mit Mini-Wettbewerben - Stabile Kundenbeziehung zum öffentlichen Auftraggeber
→ Gute Leistung erhöht Abrufwahrscheinlichkeit und Chancen bei Folgeausschreibungen - Reduzierter Akquise- und Angebotsaufwand
→ Ein Angebot kann zu vielen Einzelaufträgen führen - Referenzwirkung
→ Rahmenverträge sind hochwertige Referenzen für weitere Vergabeverfahren - Skaleneffekte möglich
→ Bei ausreichenden Abrufen lassen sich Prozesse, Personal und Beschaffung effizient bündeln
Rahmenverträge sind kein Selbstläufer, aber:
- sie sind strategisch sehr wertvoll,
- ideal zur langfristigen Marktplatzierung im öffentlichen Sektor (Stichwort: Referenzen),
- besonders attraktiv für Unternehmen mit stabilen Strukturen und belastbarer Kostenrechnung.
Wer die Risiken sauber kalkuliert und die Vorteile gezielt nutzt, kann mit Rahmenverträgen dauerhafte öffentliche Auftraggeber gewinnen.

Bettina Giemsa (M.A.) ist Online Marketing Managerin und Blogredakteurin beim Deutschen Ausschreibungsblatt. Mit ihrem fundierten Hintergrund in der Technologiebranche und langjähriger Erfahrung in internationaler Kommunikation bereitet sie verlässliches Fachwissen rund um das Thema öffentliche Ausschreibungen auf.
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