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Wie Kommunen die Einführung des § 75a GO-NRW einschätzen

Erstellt von Heinz Bleck:Heinz Bleck Rechtliches Tipps für Ausschreibende

Ergebnisse einer landesweiten Umfrage des Deutschen Ausschreibungsblatts

Mit dem neuen § 75a der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO-NRW) verändert sich der rechtliche Rahmen der kommunalen Vergabe grundlegend. Um frühzeitig ein belastbares Stimmungsbild aus der Praxis zu erhalten, hat das Deutsche Ausschreibungsblatt kurz vor Inkrafttreten der Regelung eine landesweite Umfrage durchgeführt. Ergänzend zu den eigenen Kanälen wurde der Umfrageaufruf vom Städte- und Gemeindebund NRW verbreitet.

Umfrage Deutsches Ausschreibungsblatt: 71 % bewerten Auswirkungen des § 75a GO-NRW auf Transparenz und Korruptionsprävention negativ

Alle Detaildaten, Filter und Visualisierungen stellt das Deutsche Ausschreibungsblatt im interaktiven Auswertungsdashboard zur Umfrage § 75a GO-NRW bereit. 

Rechtssicherheit und Transparenz im Fokus der Kritik

Besonders deutlich fallen die Bewertungen bei zwei zentralen Aspekten aus:

  • 77 % der Befragten erwarten eine sinkende oder eher sinkende Rechtssicherheit,
  • 71 % sehen negative Auswirkungen auf Transparenz und Korruptionsprävention.

Diese Einschätzungen sind vor dem Hintergrund zu verstehen, dass § 75a GO-NRW verbindliche Verfahrensvorgaben durch abstrakte Grundsätze ersetzt. Für viele Vergabestellen bedeutet dies mehr Gestaltungsspielraum, zugleich aber höhere Anforderungen an interne Standards, Dokumentation und rechtliche Absicherung.
(Quelle: Deutsches Ausschreibungsblatt)

Noch keine Entscheidung in fast der Hälfte der Verwaltungen

Ein zentrales Ergebnis der Umfrage: 46 % der Teilnehmenden geben wenige Wochen vor der Einführung an, dass in ihrer Verwaltung noch keine geklärte Umsetzungsform für den § 75a GO-NRW feststand.

Viele Kommunen befinden sich damit weiterhin in internen Abstimmungs- und Entscheidungsprozessen. Zur Wahl steht die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes-NRW, die Reaktivierung der UVgO, bzw. der VOB/A oder eine eigene Regelung. 
(Quelle: Deutsches Ausschreibungsblatt)

Mustersatzung häufig genutzt – aber nicht flächendeckend

Bei den Verwaltungen, die bereits eine Umsetzungsentscheidung getroffen haben, zeigt sich ein klarer, aber nicht dominanter Trend: 49 % setzen auf die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW (inkl. Varianten).

Die Mustersatzung dient vielen Kommunen als praktikable Orientierungshilfe, wird jedoch häufig angepasst oder bewusst nicht übernommen. Die Ergebnisse zeigen, dass sie kein automatischer „Default“ ist, sondern Teil individueller Abwägungsprozesse.
(Quelle: Deutsches Ausschreibungsblatt)

Uneinheitliche Erwartungen an die praktischen Auswirkungen

Die Umfrage macht deutlich, dass es keine einheitliche Erwartungshaltung zu den praktischen Folgen des § 75a GO-NRW gibt. Einschätzungen zu Verwaltungsaufwand, Preisniveau, Bieterakzeptanz oder Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen reichen von klar positiv bis deutlich kritisch.

Die Spannbreite der Bewertungen verdeutlicht, dass es sich um erwartungsbasierte Einschätzungen handelt. Zum Befragungszeitpunkt lagen noch keine praktischen Erfahrungen mit der Anwendung des § 75a GO-NRW vor.
(Quelle: Deutsches Ausschreibungsblatt)

Fazit: Orientierung, Einordnung und Transparenz werden entscheidend

Die Ergebnisse der Umfrage zeigen: Der § 75a GO-NRW wird von vielen Vergabestellen als Chance wahrgenommen, gleichzeitig bestehen erhebliche Unsicherheiten hinsichtlich Rechtssicherheit und Transparenz. 

Dass nahezu jede zweite Verwaltung ihre Umsetzungsform noch nicht festgelegt hat, unterstreicht den hohen Vorbereitungsbedarf. Der Erhebungszeitraum lag zudem kurz nach den Kommunalwahlen; ein kausaler Zusammenhang lässt sich aus den Daten jedoch nicht ableiten.

Mit der Veröffentlichung dieser Auswertung stellt das Deutsche Ausschreibungsblatt eine zentrale Informations- und Orientierungsgrundlage für die kommunale Vergabepraxis bereit. Damit leistet es einen wesentlichen Beitrag zur sachlichen Einordnung einer der wichtigsten vergaberechtlichen Neuerungen in NRW.

Die vollständige Auswertung finden Sie hier:
https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/umfragen/umfrage-auswirkungen-von-75a-go-nrw/ergebnis

Ausblick: Folgeumfrage nach Inkrafttreten

Das Deutsche Ausschreibungsblatt wird die Umsetzung des § 75a GO-NRW weiter begleiten. Eine Folgeumfrage nach Inkrafttreten ist angekündigt und wird über den LinkedIn-Kanal des Deutschen Ausschreibungsblatts veröffentlicht. Dort werden auch weitere Einordnungen und Diskussionen zur Rolle moderner Ausschreibungsplattformen in der öffentlichen Vergabe geteilt.

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