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Bekanntmachung

Eine Bekanntmachung ist die öffentliche Veröffentlichung eines Vergabeverfahrens durch einen Auftraggeber. Sie informiert Unternehmen über öffentliche Aufträge und ist eine zentrale Grundlage für Transparenz und Wettbewerb. Bekanntmachungen enthalten die wichtigsten Informationen zu einem Auftrag, wie Leistungsbeschreibung, Fristen und Teilnahmebedingungen. 


Was ist eine Bekanntmachung?

Eine Bekanntmachung ist die zentrale Informationsquelle für Unternehmen im Vergabeverfahren. Sie stellt sicher, dass potenzielle Bieter von einem öffentlichen Auftrag erfahren und sich daran beteiligen können.
Die Pflicht zur Bekanntmachung ergibt sich aus dem Transparenzgrundsatz sowie aus gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 37 Abs. 1 GWB, § 12 VOB/A und § 28 UVgO. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, Vergabeverfahren öffentlich zugänglich zu machen.


Welche Arten von Bekanntmachungen gibt es? 

Im Vergabeverfahren werden Bekanntmachungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten veröffentlicht und erfüllen jeweils unterschiedliche Funktionen. 

Übersicht der Bekanntmachungsarten

Art der BekanntmachungZeitpunktZweck
VorabinformationVor dem VergabeverfahrenFrühzeitige Information über geplante Aufträge
AuftragsbekanntmachungZu Beginn des VerfahrensStart des Vergabeverfahrens 
Vergabebekanntmachung Nach ZuschlagInformation über den vergebenen Auftrag 

 

Vorinformation 

Die Vorinformation dient der frühzeitigen Ankündigung geplanter Aufträge. Sie informiert den Markt über zukünftige Vergaben und ermöglicht Unternehmen eine bessere Vorbereitung. Eine Teilnahme am Verfahren ist in dieser Phase in der Regel noch nicht möglich. 

Auftragsbekanntmachung

Die Auftragsbekanntmachung markiert den Start des Vergabeverfahrens. Sie enthält alle wesentlichen Informationen zum Auftrag sowie zu Fristen und Teilnahmebedingungen. Unternehmen können auf dieser Grundlage die Vergabeunterlagen abrufen und ein Angebot abgeben.

Vergabebekanntmachung 

Die Vergabebekanntmachung wird nach Abschluss des Vergabeverfahrens veröffentlicht. Sie informiert darüber, welches Unternehmen den Zuschlag erhalten hat, und sorgt für Transparenz über die Auftragsvergabe. 

Wo werden Bekanntmachungen veröffentlicht? 

Bekanntmachungen werden je nach Auftragswert und Vergabeverfahren auf unterschiedlichen Plattformen veröffentlicht.

EU-weite Bekanntmachungen 

Im Oberschwellenbereich erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union über die Plattform TED (Tenders Electronic Daily). 

Nationale Bekanntmachungen 

Im Unterschwellenbereich erfolgt die Veröffentlichung auf nationalen Vergabeplattformen, in Bekanntmachungsblättern oder auf entsprechenden Internetportalen. 

Für Bauleistungen gelten die Regelungen der VOB/A, für Liefer- und Dienstleistungen die UVgO. 

Welche Inhalte enthält eine Bekanntmachung? 

Bekanntmachungen müssen alle Informationen enthalten, die Unternehmen für die Entscheidung über eine Teilnahme benötigen. 

Typische Inhalte sind: 

  • Auftraggeber
  • Verfahrensart
  • Vertragsart
  • Leistungsbeschreibung
  • Ort der Leistungserbringung
  • Angebotsfrist und Bindefrist
  • Zuschlagskriterien
  • Eignungsanforderungen
  • Zugang zu den Vergabeunterlagen  

Die konkreten Anforderungen ergeben sich unter anderem aus § 12 VOB/A und § 28 UVgO. 

Für EU-weite Bekanntmachungen gelten darüber hinaus erweiterte Anforderungen. Seit Oktober 2023 müssen diese verpflichtend im eForms-Standard erstellt werden. Die standardisierten elektronischen Formulare enthalten zusätzliche strukturierte Angaben, unter anderem: 

  • Vergabeprüfstelle
  • CPV-Codes zur Klassifizierung des Auftragsgegenstands
  • NUTS-Codes zur regionalen Einordnung
  • Detaillierte Angaben zum Verfahren und zu den Teilnahmebedingungen

Diese standardisierte Struktur dient der besseren Vergleichbarkeit und Auswertung von Bekanntmachungen innerhalb der Europäischen Union. 

Beispiel einer Bekanntmachung

Eine typische Auftragsbekanntmachung enthält strukturierte Angaben zum Auftraggeber, zur Leistung und zu den Teilnahmebedingungen. 

Ein Beispiel ist eine Bekanntmachung eines öffentlichen Auftraggebers, in der unter anderem die Angebotsfrist, die elektronische Angebotsabgabe, die Leistungsbeschreibung, der Ort der Leistungserbringung sowie die Zuschlagskriterien festgelegt sind. 

Solche Bekanntmachungen werden in der Regel über Vergabeplattformen veröffentlicht und bilden die Grundlage für die Angebotsabgabe durch Unternehmen. 

Bedeutung für Unternehmen und Auftraggeber 

Für Unternehmen sind Bekanntmachungen der wichtigste Zugang zu öffentlichen Aufträgen. Sie ermöglichen es, passende Vergabeverfahren zu identifizieren und neue Geschäftsmöglichkeiten zu erschließen.

Für Auftraggeber sind Bekanntmachungen ein zentrales Instrument, um Transparenz, Wettbewerb und ein rechtssicheres Vergabeverfahren sicherzustellen.  

FAQ zur Bekanntmachung 

 

Wo findet man Bekanntmachungen? 

Bekanntmachungen werden auf Vergabeplattformen, in Bekanntmachungsmedien und bei EU-weiten Verfahren im Amtsblatt der Europäischen Union (TED) veröffentlicht. 

Was passiert nach der Bekanntmachung? 

Nach der Auftragsbekanntmachung beginnt in der Regel die Angebotsphase. Unternehmen können dann die Vergabeunterlagen einsehen und ein Angebot abgeben. 

Wer ist zur Bekanntmachung verpflichtet? 

Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, Vergabeverfahren nach den geltenden vergaberechtlichen Vorschriften öffentlich bekannt zu machen.

Ausschreibungen und eVergabe
beim Deutschen Ausschreibungsblatt

Seit 1954 wird das Deutsche Ausschreibungsblatt von öffentlichen, gewerblichen und privaten Auftraggebern als Medium zur bundesweiten Bekanntmachung von Ausschreibungen genutzt. Ob Print oder Online - wir veröffentlichen aktuelle Aufträge für Bau-, Liefer- und Dienstleistungsausschreibungen.

Neben Bundes-, Landes-, Kreis- und Kommunalbehörden informieren Flughäfen, Krankenhäuser, Forschungseinrichtungen sowie weitere Institutionen im Deutschen Ausschreibungsblatt – vormals Bundesausschreibungsblatt – über ihre Ausschreibungen oder Verkaufs- und Verpachtungsangebote. Es werden nationale sowie europaweite Ausschreibungen bekannt gegeben.

Neben der zentralen Bekanntmachungsplattform stellt das Deutsche Ausschreibungsblatt auch die eVergabe bereit. Unter Angabe der Vergabenummer können Sie hier auch direkt Ihre Vergabeunterlagen herunterladen

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