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Beschluss des EuGH - Zulassung von Personal und Erfahrung als Zuschlagskriterien

Erstellt von RA Wolf-D. Glockner:Rechtliches

Personal und Erfahrung des ausführenden Teams des Bieters dürfen Zuschlagskriterium sein

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass der Auftraggeber Zuschlagskriterien einsetzen darf, mit denen er die Qualität der von den Bietern für die Auftragsausführung vorgeschlagenen Teams bewertet (im Ausgangsfall mit 40 %), wenn es sich um die Vergabe eines Auftrags über Dienstleistungen mit intellektuellem Charakter im Bereich der Fortbildung und Beratung handelt und die Qualität der Ausführung des Auftrags maßgeblich von der Qualifikation der mit der Ausführung beauftragten Personen abhängig ist (EuGH, Urteil vom 26. März 2015 – C-601/13).

Autor: Wolf-D. Glockner
Wolf-D. Glockner greift für das Deutsche Ausschreibungsblatt die wichtigsten Urteile auf und veröffentlicht sie angereichert mit seinem Fachwissen. Rechtsanwalt Glockner ist auch Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater und Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern. Durch seine fachübergreifende Qualifizierung bietet er ein umfangreiches Wissen und Erfahrung. Er ist als Rechtsanwalt in Duisburg tätig und seit mehr als 10 Jahren unser zuverlässiger Berater im Vergaberecht.

Kanzlei:
GSG-Parner Gergolla Schnabel Glockner
Steuerberater Rechtsanwalt PartGmbB
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